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Büttiker Rolf · Ständerat · 2000-06-22

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-22

Wortprotokoll

Nachdem die zum Teil unterschiedlichen Auffassungen geäussert worden sind und angesichts der Antwort des Bundesrates auf die dringliche Interpellation Frick erlaube ich mir, dazu auch einiges zu sagen. Ich gehe [PAGE 455] auf die Fragen des Interpellanten und die Antwort des Bundesrates darauf ein.

Zur Frage 1, zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die offener gestaltet werden sollen, möchte ich einfach sagen, dass ich mit Herrn Frick völlig einer Meinung bin. Das Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) muss nach meiner Überzeugung unbedingt rasch angepasst werden. Diese Meinung deckt sich auch mit der Haltung des Bundesrates. Die Swisscom muss - das möchte ich meinen beiden Vorrednern, Herrn Leuenberger und Herrn David, sagen - gleich lange Spiesse haben wie alle anderen in diesem Markt agierenden Unternehmen. Die Swisscom hat heute auf diesem umkämpften Marktfeld über 200 Mitbewerber.

Der Markt, das wissen wir, ist zudem extrem dynamisch und schnelllebig. Entscheide über strategische Partnerschaften, Allianzen usw. müssen vermutlich schneller gefällt werden, als dies in diesem Saal angenommen wird. Der entscheidende Punkt in Bezug auf die Eile ist eben - das möchte ich vor allem meinem Solothurner Kollegen Leuenberger sagen -, dass die Verteilung der Marktanteile jetzt stattfindet; jetzt werden die Weichen gestellt und die Kuchenstücke verteilt. Beispiele dafür sind die Vergabe von Lizenzen, die Versteigerungen z. B. von WLL und UMTS.

Ein Vollanbieter wie die Swisscom braucht zum wirtschaftlichen Erfolg grosse, flächendeckende Netze und einen grossen Kundenstamm. Es gibt kein Überleben nur als Nischenanbieter oder nur mit partiellen Netzen. Das heisst, es ist ein grosser Kapitalbedarf für die Erhaltung von Lizenzen und den Aufbau von Netzen notwendig. Dieser Kapitalbedarf ist da - das ist ein Faktum, das ist gegeben, ob wir das wahrhaben wollen oder nicht. Das führt dazu, dass ein Alleingang der Swisscom in Zukunft äusserst problematisch wäre. Ich meine sogar, er ist nicht machbar.

Zur Frage 4 bezüglich der grundsätzlichen Lösung: Da möchte ich Herrn Bundesrat Leuenberger sagen: Nur eine Anpassung des TUG reicht nicht, wie es der Bundesrat vorschlägt. Die Auflagen, das Vetorecht usw., könnten natürlich auch ein Nachteil sein, wenn man das in Bezug auf den Markt anschaut, objektiv betrachtet und sich auf die Seite möglicher Partner der Swisscom stellt; es ist ein Attraktivitätsverlust für eine Partnerschaft. Nach meiner Auffassung müsste die Lösung auch über das OR gesucht werden.

Ich komme zur Frage 5, zur Frage der Interessen der ländlichen Gebiete. Grundversorgung und Ausbaustandards können mit der Konzession bzw. mit Lizenzen verlangt und auch geregelt werden. Aufgrund der immer mehr zunehmenden mobilen und drahtlosen Kommunikation sowie der Vielzahl von Mitbewerbern und technologischen Möglichkeiten sehe ich persönlich hier keine allzu grossen Probleme für eine gute Telekommunikationsgrundversorgung.

Die Frage stellt sich andererseits - das ist auch eine Frage der Fairness -, wie weit die Swisscom in Zukunft unter dem enormen Preisdruck aus kommerziellen Gründen überhaupt in der Lage ist, die Grundversorgung allein zu betreiben. Ob nicht zusätzlich andere Anbieter zu dieser Aufgabe "verknurrt" werden müssten - auch aus Gründen des sauberen Wettbewerbs und zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrung.

Ich komme zur Frage 6, zu einem allfälligen Entscheid. Da bin ich mit dem Bundesrat einig und völlig gegen die Absicht von Herrn Frick. Ein solcher Entscheid gehört nicht vor die Bundesversammlung. Der Bundesrat schreibt zu Recht, dass ein solcher Entscheid - wenn er getroffen werden muss - Zeit braucht, dass die Vertraulichkeit gewahrt werden muss und die Geradlinigkeit solcher Verhandlungen ausschlaggebend ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Weg via eidgenössiche Räte zum Erfolg führen kann. Das zeigt z. B. die Debatte hier und - Sie entschuldigen, dass ich das sagen muss - die letzte "Arena"-Sendung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesversammlung dazu taugt, hier Verhandlungen zu führen und Verträge mit Partnern und Allianzen einzugehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie hier das letzte Wort sprechen muss.

Zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung: Ich bin mir bewusst, dass mit der Privatisierung die im sozialen Bereich aufgebauten und gepflegten Errungenschaften eventuell abgebaut werden könnten: humane Firma, Mitarbeiterpolitik, Beziehungen zu Verbänden, Behörden und Öffentlichkeit, ebenso das Image als Schweizer Firma, denn sie gehört dann nicht mehr dem Volk. Da gebe ich Herrn Leuenberger Ernst Recht.

Wenn wir aber die ganze Entwicklung anschauen, auch die technologische Entwicklung und den Markt, dann können wir "unfriendly takeovers" nicht ausschliessen. Das ist übrigens in allen Bereichen der Wirtschaft so. Auch in diesem Punkt muss ich den Bedenken von Herrn Leuenberger teilweise Recht geben. Im Unterschied zu ihm denke ich aber, dass wir in der heutigen Situation dieses Risiko bewusst in Kauf nehmen müssen, um im vorläufig kaum abgrenzbaren und heiss umstrittenen Telekommunikationsmarkt weiterhin eine führende Rolle zu spielen. Das ist das Gegenstück, das wir eben auch anstreben. Die Eigendynamik der Technologie ist gegeben - die Preisentwicklung, die Mitbewerber, die Kunden. Die Globalisierung hält nichts von staatlichen Lenkungsabsichten.

Da kommen wir zu einem entscheidenden Punkt, Herr Bundesrat Leuenberger, über den wir mit Ihnen auch bei den Zielen der Legislatur 1999-2003 gesprochen haben: die Fragen, die Herr David und Herr Leuenberger Ernst in Bezug auf die staatliche Infrastrukturpolitik aufgeworfen haben. Wir haben die extreme Meinung gehört, die Angst festgestellt, die die Privatisierung solcher Infrastrukturanlagen auslöst. Es gibt ja auch beim Verkauf anderer Unternehmen Ängste. "Feldschlösschen" erregt die Gemüter, und erst recht die heute noch staatlichen Infrastrukturanlagen.

Wir führen immer wieder die gleichen Diskussionen. Beim Elektrizitätsnetz, bei Bahntrassen, bei der Post, bei der Swisscom usw. Herr Bundesrat Leuenberger, Sie haben das in der Kommission betreffend Legislaturplanung ausgeführt: Wir brauchen eine Infrastrukturpolitik, die eben auch die Frage des Eigentums systematisch angeht.

Es kann doch nicht sein, dass wir diese Streitpunkte bei jeder Frage, in jedem Bereich - beim Elektrizitätsnetz entstehen die genau gleichen Diskussionen - wieder haben. Es geht darum, eine staatliche Infrastrukturpolitik zu definieren, die dieser Frage des Eigentums nachgeht.

Im Übrigen bin ich etwas darüber erstaunt zu sehen, wie z. B. Herr David und Herr Leuenberger Ernst einerseits in Bezug auf das schweizerische Eigentum argumentieren, aber dann andererseits in Bezug auf Europa Politik machen. Das ist für mich, mindestens teilweise und auch differenziert betrachtet, ein Widerspruch. Ich habe nie gesagt, dass es mit der Politik des Bundesrates, die jetzt bezüglich der Swisscom eingeleitet worden ist, besser geht. Aber es gibt zusätzliche Überlebenschancen für die Swisscom, das ist die Formel.

Beim unternehmerischen Handeln besteht das grösste Risiko darin, nie ein Risiko einzugehen. Das gilt ganz besonders auch für die jetzige Situation der Swisscom.