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David Eugen · Ständerat · 2005-09-28

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Tatsächlich sind wir in der Familienbesteuerung gefordert. Es ist eine altbekannte Geschichte, dass der Bund bei den Ehepaaren mehr Steuern erhebt, als ihm zustehen. Es wird seit vielen Jahren immer wieder festgestellt, dass diese Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist.

Ich muss sagen: Für einen demokratischen Rechtsstaat ist es doch problematisch, über so viele Jahre Steuern einzuziehen von Leuten, von denen man diese gar nicht einziehen dürfte. Und man macht es jedes Jahr wieder und weiterhin! Ich finde das irgendwie auch unerträglich. Daher sehe ich bei dieser ganzen Geschichte einen immer grösseren Zeitdruck. Wir müssen hier jetzt einmal Gerechtigkeit schaffen.

Die WAK, die Ihnen diese Motion unterbreitet, will auch, dass es jetzt vorwärts geht. Unter allen Steuerprojekten, die der Bund hat und die die WAK ja auch unterstützt, wenn sie Verbesserungen beinhalten, ist dieses Projekt sehr dringend - damit die für Ehegatten ungerechte Zusatzbesteuerung endlich abgeschafft wird.

Ich möchte noch ein Wort zur Frage der Systeme sagen: Ich fürchte, dass wir uns in einen Systemstreit verstricken. Wir sollten eigentlich mit einer etwas nüchterneren Betrachtungsweise an die Sache herangehen und uns fragen, mit welcher Lösung wir die Belastungsrelationen, die eigentlich zur Diskussion stehen, technisch am besten in den Griff bekommen können. Es geht um die Belastungsrelation von Konkubinatspaaren und Ehepaaren; es geht um die Belastungsrelation von Alleinstehenden und Ehepaaren und um die Belastungsrelation von Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaaren. Diese drei Gruppen müssen wir im Auge haben, wenn wir ein System wählen. Wir müssen das System wählen, das den Problemen, die sich für diese drei Gruppen ergeben, am besten gerecht wird.

Und dabei stütze ich mich auf die Fachleute und auf die Erkenntnisse der Kantone, die dieses Steuerrecht umsetzen [PAGE 789] und deren Finanzdirektoren unisono zur Auffassung gelangt sind, mit dem Teilsplittingsystem könnten sie den Problemen der drei Gruppen, die ich erwähnt habe, am besten gerecht werden. Dieselbe Auffassung herrscht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Das hat sich auch bei der Ausarbeitung der letzten Vorlage ergeben.

Warum hat das Teilsplitting noch einen weiteren wichtigen Vorteil? Es liegt vor, es ist ausgearbeitet! Man kann es quasi aus der Schublade ziehen und aus der letzten Vorlage herausnehmen und die übrigen Teile der Vorlage weglassen. Man kann vors Volk gehen und das Volk darüber bestimmen lassen. Es muss nicht nochmals eine riesige Arbeit "ab ovo" gemacht werden, sondern man hat die Lösungen da.

Natürlich, ich gebe all jenen durchaus Recht, die noch eine Vision für ein in einer weiteren Zukunft gesellschaftspolitisch vielleicht besseres System haben. Diesen Damen und Herren möchte ich aber eigentlich sagen: Verlieren Sie nicht aus den Augen, dass wir für die Ehegatten, die seit zwanzig Jahren Steuern zahlen, die sie verfassungsrechtlich nicht zahlen müssten, jetzt wirklich Gerechtigkeit schaffen müssen. Wenn es nicht der Bund wäre, hätte ihnen das Bundesgericht Recht gegeben, und der Bund müsste das Geld zurückzahlen; so wäre es! Das Bundesgericht hat die Kantone verpflichtet, das zu machen. Die Kantone müssen dem Richterspruch folgen, und der Bund hebt sich in diesem Punkt über die Verfassung.

Korrigieren Sie jetzt diesen Punkt, verstricken wir uns jetzt nicht in endlose Systemdiskussionen, sondern bringen wir endlich Gerechtigkeit für die Ehegatten.

David Eugen · Ständerat · 2005-09-28 | Lexipedia | Lexipedia