Lexipedia

Wicki Franz · Ständerat · 2005-09-28

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Sie haben vier Motionen vor sich, einmal die Motion Donzé aus dem Nationalrat, "Selbstständige Vorlage für die Ehepaar- und Familienbesteuerung"; dann verlangt die Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion den Übergang zur Individualbesteuerung. In der Motion der CVP-Fraktion wird bei Bund und Kantonen für alle Einkommen die Gleichstellung der verheirateten Paare mit den unverheirateten Paaren verlangt. Dann hat die WAK des Ständerates eine Motion "Sofortmassnahmen zur Reduktion der Diskriminierung bei der Ehegattenbesteuerung" eingereicht.

Die ersten beiden Motionen und Punkt 1 der Motion der CVP-Fraktion hat der Nationalrat am 15. Juni dieses Jahres angenommen. Die vierte Motion ist von Ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben am 24. Juni beschlossen worden. Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die drei Motionen des Nationalrates anzunehmen und der eigenen Kommissionsmotion zuzustimmen.

Ich verweise betreffend diese Motionen grundsätzlich auf den schriftlichen Bericht der Kommission. Ergänzend füge ich noch Folgendes an: Die Kommission versteht die Motionen als Anstoss für die dringend notwendige Modernisierung des Systems der Ehepaar- und Familienbesteuerung. In der Kommission war man sich in einem Punkt ganz sicher einig: dass die Benachteiligung der Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer möglichst rasch abgeschafft werden soll. Es ist 21 Jahre her: Im Jahre 1984 hat das Bundesgericht in einem Grundsatzentscheid festgehalten, dass die Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber nichtverheirateten Paaren bei der Einkommenssteuer nicht verfassungsmässig ist. Das Bundesgericht hat auch klar dargelegt, dass diese Rechtsungleichheit durch eine Änderung des Gesetzes aufzuheben sei. Ihre Kommission erachtet es als stossend, dass dieser Missstand im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer zwei Jahrzehnte später nach wie vor besteht, während dies in den kantonalen Steuergesetzen längst angepasst worden ist.

Die drei Motionen aus dem Nationalrat schlagen verschiedene Systeme vor. Ihre Kommission hat sich eingehend mit den Vor- und Nachteilen dieser Systeme auseinander gesetzt. Die Kommission hörte dazu auch den Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz an, den Berner Finanzdirektor Urs Gasche. Dieser bestätigte: "Die Kantone erachten es als dringend, dass im Bereich Paar- und Familienbesteuerung Massnahmen ergriffen werden. Sie sehen da auch ihre Verantwortung im Zusammenhang mit dem Steuerpaket." Er führte weiter aus: "Wenn man die Dringlichkeit von Massnahmen im Bereich Paar- und Familienbesteuerung anerkennt, darf man sich nicht auf die Individualbesteuerung versteifen, da die entsprechenden Diskussionen sehr viel Zeit in Anspruch nehmen werden."

Die Finanzdirektorenkonferenz will sich der Diskussion um den Systemwechsel nicht verschliessen, doch wurde inhaltlich Skepsis gegenüber der Individualbesteuerung angemeldet. Gemäss dem Vertreter der FDK sind die Vorbehalte gegenüber der Individualbesteuerung einmal durch die Steuerausfälle bedingt. Es geht für die Kantone nicht nur um die Ausfälle in Bezug auf den 30-prozentigen Anteil an den Erträgen der direkten Bundessteuer, sondern auch um eigene Ausfälle aufgrund der Umsetzung des Systemwechsels.

Im Weiteren ist auch der Vollzug ein wichtiger Faktor. Hier würde es einen erheblichen Zeitaufwand geben. Nach Ansicht der Finanzdirektorenkonferenz würde es mindestens vier bis fünf Jahre dauern, bis nur schon die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen wären; dann braucht es aber noch Zeit für die Umsetzung in der Verwaltungspraxis. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Übergang zur einjährigen Veranlagung rechnet der Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz mit drei bis fünf Jahren für die Umstellungsarbeiten; insgesamt würde man also für die Einführung der Individualbesteuerung bis zu zehn Jahre benötigen. Herr Regierungsrat Gasche betonte schliesslich, ich zitiere aus dem Protokoll: "Wenn die Probleme im Bereich Ehepaar- und Familienbesteuerung als dringlich anerkannt werden, können sie nicht erst mit der Einführung der Individualbesteuerung gelöst werden. Aus diesem Grunde und aufgrund der gewünschten zeitlichen Verknüpfung mit der Unternehmersteuerreform setzen sich die Kantone klar für einen Zwischenschritt bzw. für die Realisierung kurzfristiger Massnahmen ein."

Vor diesem Hintergrund der Stellungnahme der Kantone erfolgte denn auch die Diskussion über die drei Motionen und die den Motionen zugrundeliegenden Probleme und auch über die in den Vorstössen gestellten Forderungen. Längerfristig sähe die Mehrheit der Kommission den Übergang zu einem System der Individualbesteuerung. Die Kommission verzichtet aber zum heutigen Zeitpunkt darauf, Präferenzen für die konkrete Ausgestaltung einer Individualbesteuerung zu äussern.

Schliesslich einigte man sich in Ihrer Kommission darauf, Ihnen zu beantragen, den Motionen, wie sie der Nationalrat gutgeheissen hat, zuzustimmen. Zudem schlägt die Kommission in einer eigenen Motion vor, die seit 21 Jahren verlangte Korrektur endlich im Rahmen des bestehenden Steuersystems vorzunehmen und auch die zur Finanzierung notwendigen Massnahmen aufzuzeigen.

Auch wenn die Kommissionsmitglieder hinsichtlich der Details der Motionen Vorbehalte anmeldeten, haben sie alle vier Motionen als Paket gutgeheissen, dies vor allem, um eine bessere Ausgangslage für die kommende Diskussion zu schaffen. Von allen Seiten wurde ja im Vorfeld der Abstimmung über das Steuerpaket der Bevölkerung versprochen, die seit Jahrzehnten anhaltende Ungleichheit und Ungerechtigkeit auszumerzen. Herr Bundesrat, nomen est omen: Die "Ausmerzaktion" ist von Ihnen, Herr Bundesrat Merz, voranzutreiben, und zwar so, dass sie bald zum Ziel führt.

Ich bitte Sie demnach namens der Kommission und unter Hinweis auf den schriftlichen Bericht, die Motionen anzunehmen.