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Reimann Maximilian · Ständerat · 2005-09-29

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-29

Wortprotokoll

Ich möchte mich zunächst herzlich bedanken, dass Sie dem Rückkommensantrag zugestimmt haben, und damit für die Güte, mir verziehen zu haben, dass ich mit Artikel 74 Absatz 4 unseres neuen Parlamentsgesetzes noch nicht hundertprozentig vertraut bin. Aber ich gehe wohl nicht fehl in der Annahme, dass ich nicht der Einzige in diesem Saal bin, dem es so ergangen ist.

Ich ging wirklich vom Obligatorium der Gesamtabstimmung im Anschluss an die Detailberatung aus, wie wir es bis Ende 2003 ja hatten. Da diese Möglichkeit nun aber entfällt, bleibt mir nichts anderes übrig, als bei Artikel 2 des Bundesbeschlusses den Antrag auf Empfehlung zur Annahme der Initiative zu stellen. Ich bitte den Präsidenten bei dieser Gelegenheit, auch die Enthaltungen auszählen zu lassen. Hätten wir das Instrument der elektronischen Abstimmung, wie es in den meisten modernen Parlamenten der Fall ist, so müsste ich diese Zusatzbitte nicht anbringen.

Sinn des Antrages ist es, dem Zweitrat heute schon zu signalisieren, dass auch in unserem Rat eine gewisse Sympathie für das Grundanliegen der Initianten dieses Volksbegehrens vorhanden ist.