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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2000-06-22

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-22

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung: Was wir hier machen, ist vermutlich eine Vorvernehmlassung.

Der Bundesrat hat vor gut einer Woche gewisse Richtlinienbeschlüsse gefasst, etwa unter dem Motto "Nichts Genaues" weiss man nichts. Wir haben bloss einige Pressecommuniqués, in denen Ziele des Bundesrates veröffentlicht worden sind. Wie die Massnahmen in diesem grossen Massnahmenpaket im Einzelnen aussehen, weiss man nicht genau. Ich lese in einem Interview mit Herrn Bundesrat Moritz Leuenberger: "Das sind aber nur Möglichkeiten, die wir öffnen; es bestehen heute keine konkreten Pläne, nicht einmal ansatzweise."

Das erschwert selbstverständlich unsere Aussprache hier, aber ich will mich dennoch an ihr beteiligen. Herr Bundesrat Leuenberger, die Vorstellung, dass sich eines Tages die Mehrheit der Swisscom-Aktien in ausländischer Hand befindet, ist für mich und weite Teile des Schweizervolkes - ich zitiere Sie selber - "etwas Grauen Erregendes", und zwar nicht nur deshalb, weil wir so am Eigentum hängen. In meiner Geschichte gibt es eine Phase, in der ich glaubte, "la propriété, c'est le vol". Das ist es nicht. Es ist die Idee, dass es in der Schweiz nur noch relativ wenige nationale Institutionen gibt, die als solche akzeptiert und anerkannt werden. Ich sage Ihnen hier frank und frei: Ich bin nicht bereit hinzunehmen, dass das Einzige, was in diesem Land noch national sein soll, die Auns ist.

Es ist die Swisscom, es ist die Post, es sind die SBB. Diese nationalen Institutionen fördern den Zusammenhalt, sie bieten Arbeitsplätze in allen Landesgegenden an - ein unbestreitbarer Vorteil für die nationale Kohäsion. Ich bin der vielleicht etwas naiven Auffassung, dass Swisscom und Service public eins sind, ein Zwillingspaar sind. Das hat sogar die "Neue Zürcher Zeitung" erkannt, als sie die grosse PTT-Reform letzten Samstag noch einmal hat Revue passieren lassen und schrieb: "Vordergründig wollte man damit" - mit der Aktienmehrheit des Bundes an der Swisscom - "gewährleisten, dass der Service public im Telekom-Bereich gewährleistet bleibe."

Grauen erregend, Herr Bundesrat Leuenberger, ist für mich die Vorstellung, dass eines Tages der schweizerische Bundesrat irgendwo in einem Vorzimmer eines Hochhauses in Tokio oder in New York sitzt und bei einem Multi um die Erbringung der Service-public-Leistungen im Telekom-Bereich betteln muss, mit dem Fernmeldegesetz in der Tasche, welches nicht einmal auf Englisch übersetzt ist und darum die Gesprächspartner dort eh nicht besonders interessiert. Das ist die Grauen erregende Vorstellung im Zusammenhang mit diesen Eigentumsfragen.

Die Eile, die jetzt an den Tag gelegt wird, ruft nach einigen Fragen. Ich bin ein bisschen historisch interessiert, und ich war an dieser grossen PTT-Reform sehr interessiert. Ich gestehe hier zum hundertundersten Mal: Ich habe damals diese PTT-Reform mitgetragen, wie übrigens auch die Bahnreform, und ich tue das weiterhin. Ich muss aber darauf aufmerksam machen, dass bei der grossen PTT-Reform keine Rede von einem Weggehen des Bundes von einer Mehrheit an der Swisscom war.

Es gibt einen einzigen, ganz kleinen Hinweis, das muss ich der Fairness halber zugeben: In der Botschaft zum Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) wird darauf hingewiesen, dass es eine Gesetzesänderung bräuchte, falls jemals der Bund seine Mehrheit abgeben möchte. Das ist gewiss eine sehr zutreffende Bemerkung, und ich kann sie nur unterstreichen.

In der nationalrätlichen Kommission ist die ganze Frage der Mehrheitsbeteiligung nicht diskutiert worden. Es ist eingehend diskutiert worden, wie man die 49 Prozent, die theoretisch zur Verfügung stehen, an die Börse bringen könnte. Ein jetzt als Hotelier in Brig Tätiger hat damals vorgeschlagen, man müsse diese Aktienpakete über Bundesbeschlüsse veräussern können; ein Antrag, der damals in der Minderheit geblieben ist. Aber kein einziges Votum, auch kein bundesrätliches, hat darauf hingewiesen, es könnte sich jemals die Frage der Mehrheitsbeteiligung stellen. Das war nicht im 19. Jahrhundert, sondern das war genau vor dreieinhalb oder drei Jahren.

Im Plenum des Nationalrates gab es zu Artikel 6 TUG schlicht keine Wortmeldung. Diese Mehrheitsbeteiligung des Bundes war damals von keiner Seite infrage gestellt worden, von niemandem. In der ständerätlichen Kommission gab es auch keine Wortmeldung zu Artikel 6, im ständerätlichen Plenum ebenfalls nicht. Ich muss Ihnen heute darstellen, dass bei der PTT-Reform der Jahre 1996 und 1997 diese Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom ein Eckpfeiler einer Verständigungslösung war.

Ich sage Ihnen hier Folgendes: Wenn Sie damals beschlossen hätten, diese Mehrheitsbeteiligung aufzugeben, dann wäre sowohl das Fernmeldegesetz wie auch das TUG in einen Referendumskampf gekommen, und mit grosser Wahrscheinlichkeit hätte damals das Volk zum De-facto-Verkauf des "golden girl" PTT Telecom, wie das damals noch hiess, Nein gesagt.

Ich bitte Sie, bei aller Eile, die jetzt an den Tag gelegt wird, bei allen kühnen Gedanken, die da gehegt werden, diese Dinge, die erst vor drei Jahren beschlossen worden sind, in Erwägung zu ziehen. Ich muss Ihnen jedenfalls, ohne wüste Worte zu gebrauchen, gestehen, dass ich mich als Mitträger der PTT-Reform von 1996 und 1997 gründlich missverstanden fühle, wenn daraus abgeleitet wird, man könne ohne weiteres so weiterfahren, und die Mehrheitsbeteiligung - ich habe das als Kompromisslösung bezeichnet - sei damals eher eine erste Tranche Salami gewesen, die man abgeschnitten habe.

Es gibt ein zweites Problem bei dieser Eile. Wir haben einen Verwaltungsrat der Swisscom und ein Management der Swisscom, die uns staunende Parlamentarier, notabene vor dem Bundesrat, haben wissen lassen, dass das TUG ersatzlos gestrichen werden sollte. Ich habe mir, ich gestehe es Ihnen, manchmal die Frage gestellt, wie das denn eigentlich ist: Da gibt es Rahmenbedingungen, durch die Gesetzgebung geschaffen, durch den Bundesrat in einer Eignerstrategie festgehalten, und auf der anderen Seite einen Verwaltungsrat und ein Management. Nun hat uns das Management wissen lassen, diese Rahmenbedingungen würden nicht funktionieren und müssten geändert werden; [PAGE 454] es müsste sich mindestens theoretisch immerhin die Frage des Berges und des Propheten stellen: Wenn das Management mit diesen Rahmenbedingungen nicht auskommt, könnte man allenfalls auch den umgekehrten Weg gehen.

Jedenfalls muss ich festhalten, dass der Verwaltungsrat, der damals ernannt wurde, die Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber geschaffen hatte, en detail kannte. Ich nehme an, der Bundesrat hat in seiner Eignerstrategie genau die damaligen Absichten des Gesetzgebers umgesetzt. Bleibt die Frage, was sich denn seit Inkrafttreten des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes (TUG) am 1. Januar 1998 grundlegend geändert hat. Welche Entwicklungen sind eingetreten, die damals schlicht nicht absehbar waren?

Der Schlüssel zur Erklärung dieser Geschichte, die jetzt auf dem Tisch liegt, liegt genau in dieser Frage. Ich muss Ihnen gestehen - das mag an mir liegen -, dass ich bisher noch nicht begriffen habe, was sich da so grundlegend geändert haben soll. Ich erinnere mich sehr genau an die Diskussionen. Die Situation, die aufgrund der internationalen Entwicklung entstanden ist, war damals in den öffentlichen Diskussionen in etwa so geschildert worden - aber eben immer ohne Diskussion um die Mehrheitsbeteiligung des Bundes.

Zu Management, strategischen Allianzen, Joint Venture usw.: Es hat mal eine Zeit gegeben, zu der ich "L'imagination au pouvoir" gesagt habe. Das war vor etwa 32 Jahren. Ich wünschte mir, dass sich dieses Management etwas einfallen lässt, ohne gleich immer zuerst an diese Aktienpakete, an diese Aktienmehrheit zu denken. Wenn ich mich bei den dem Bund gehörenden Unternehmungen etwas umschaue, sehe ich doch, dass da sehr verschiedene Wege beschritten werden. Ich wünsche all diesen Wegen, dass sie zum Erfolg führen. Es muss nicht immer zuerst an den Aktienpaketen herumgeschnürt werden.

So wie es heute aussieht - ich bekenne das, Herr Bundesrat -, wird diese angestrebte Gesetzesänderung im TUG höchst wahrscheinlich eine Volksabstimmung zu bestehen haben. Das wird nicht von mir abhängen, sondern das werden andere Leute vom Zaun reissen. Ich erinnere mich daran, dass vor kurzem in der löblichen Stadt Zürich eine Volksabstimmung über eine im entferntesten vergleichbare Frage stattgefunden hat. Ich erinnere mich daran, dass das Volk der Stadt Zürich zum zur Abstimmung kommenden Projekt Nein gesagt hat.

Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang auch daran, dass heute der 22. Juni ist. Das ist der Tag der Schlacht bei Murten. Als der Berner Adrian von Bubenberg in Murten eingeschlossen war, hoffte er auf Hilfe aus Zürich, und Waldmann war unterwegs. Der kluge Bubenberg hatte ihm einen Boten gesandt und ausrichten lassen: "Eilt, aber übereilt Euch nicht." Waldmann hielt sich daran, und die Geschichte ging gut aus.