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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-09-29

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-29

Wortprotokoll

Nach den umfassenden rechtlichen Ausführungen unseres Kollegen Hansheiri Inderkum möchte ich einfach noch einige zusätzliche Aspekte erwähnen und nicht mehr auf diese Fragen eingehen; sie wurden klar genug dargestellt.

Nach Anhörung der Initianten in der Kommission hätten die Kommissionsmitglieder eigentlich von der Annahme ausgehen müssen, dass Bundesrat, Bundesverwaltung und die Parlamentarier im Vorfeld von Abstimmungen auf Bundesebene einem überbordenden Aktivismus verfallen seien, dass sie demagogische Behauptungen aufstellen und damit eine unverfälschte Meinungsbildung verhindern; so auch der Wortlaut der Aussagen der Initianten.

Der Kommissionspräsident hat sehr klar ausgeführt, welche Konsequenzen eine Umsetzung dieser Initiative hätte. Richtig scheint mir - auch dies wurde bereits erwähnt -, dass wir uns hier im Plenum, aber auch in der Kommission anlässlich der Behandlung der parlamentarischen Initiative Burkhalter nochmals damit beschäftigen, wieweit sich Bundesrat und Verwaltung im Vorfeld von Abstimmungen äussern sollen, wie weit sie in der Meinungsbildung gehen sollen. Wie weit geht die Informationspflicht, wo sind ihre Grenzen? Wie weit geht die Pflicht zur Meinungsäusserung, und wo beginnt die Propaganda? Das ist eine Gratwanderung, da dies je nach politischer Ansicht oder nach Standpunkt gegenüber der Vorlage ja bekanntlich sehr unterschiedlich aussieht.

Hat sich der Bundesrat in letzter Zeit zu stark für oder gegen eine Vorlage engagiert? In den hängigen Vorstössen - wir haben es gehört - finden wir das gesamte Spektrum von Meinungen. Die einen verlangen vom Bundesrat mehr, die anderen weniger Informationen. Die staatspolitischen Fragen, die sich aus dem Initiativtext ergeben, sind vielfältig und die Forderungen sehr widersprüchlich. In der Botschaft müssen zwar die staatspolitischen Erwägungen einigermassen zusammengesucht werden, sie sind jeweils in den einzelnen Kapiteln eingeordnet und nicht gebündelt. Dies ist aber kein Grund, der Initiative irgendwelche Sympathien entgegenzubringen.

Sie hätte für Kantone und Gemeinden erhebliche Konsequenzen. So bestünde ein praktisch unüberwindbares Hindernis in der Sechs-Monate-Frist, die verlangt wird. Die Vorschrift, dass Rechtstexte beigelegt werden müssen, hätte grosse Kostenfolgen, und auch die formalen Mängel der Initiative - sie wurden bereits erwähnt - sind nicht zu unterschätzen. Die Einordnung des Textes der Initiative in der Bundesverfassung, wie sie jetzt verlangt wird, hätte zur Folge, dass sie wirklich auch für Kantone und Gemeinden Konsequenzen hätte.

Sie ist als Verfassungsbestimmung viel zu detailliert. Erinnern Sie sich an die Diskussionen, die wir im Rahmen der Gesamtrevision der Bundesverfassung hatten, wo verlangt wurde, dass die Initiativtexte klar sind und entsprechend auch nicht in detaillierter Gesetzesform daherkommen. Nicht nur der Bundesrat, auch wir Parlamentarier würden durch den Text der Initiative in unseren Aktivitäten in den Abstimmungskämpfen erheblich eingeschränkt. Nur der Bundesrat kann eine Vorlage im Sinne der Parlamentsmehrheit vertreten. Wir alle sind in den Abstimmungskämpfen ja auch parteipolitische Vertreter.

Aus all diesen Gründen möchte ich Ihnen empfehlen, die Initiative ohne einen Gegenvorschlag klar abzulehnen, aber auch zu sagen, dass wir uns im Rahmen der Diskussionen über die anderen hängigen Vorstösse nochmals mit diesem Thema auseinander setzen und versuchen, einen Weg zu finden, der für alle einigermassen gangbar ist.