Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-09-29
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-29
Wortprotokoll
Wenn ich noch kurz das Wort ergreife, mache ich es eigentlich erstens aus einem aktuellen Anlass und zweitens auch, um das von meinem Vorredner eben Gesagte noch etwas zu relativieren.
Aktueller Anlass: Wir haben im Kanton Thurgau am letzten Wochenende eine beinahe historische Abstimmungsschlacht erlebt und erlitten. Es ging um Strassenbauvorhaben von einigen Hundert Millionen Franken, Sie haben das vielleicht auch mitbekommen. Wenn Sie in den letzten Wochen und Monaten durch diesen Kanton fuhren, konnten Sie Erstaunliches feststellen: Jede Gemeinde an der Linienführung nahm Stellung zu den Vorhaben, und zwar mit grossem Mitteleinsatz, auch finanziell - das sah man -, mit wunderbaren Plakaten und Wimpeln und was weiss ich nicht was, je nach Interessenlage die einen dafür, die anderen dagegen. Das Ganze war äusserst verwirrlich, aber auf jeden Fall wurde dieser Abstimmungskampf von den Gemeinden hier mit sehr viel Engagement begleitet. Selbstverständlich nahm dann auch der Regierungsrat Stellung - es war eine Stellungnahme, die vielleicht auch über die rein sachliche Erläuterung hinausging, aber das spielt für das, was ich hier sagen will, keine Rolle.
Das Problem dieser Volksinitiative liegt in meinen Augen unter anderem eben auch darin, dass Artikel 34 der Bundesverfassung nicht nur die Bundesebene, sondern alle drei staatlichen Ebenen anspricht, und zwar von seiner Position, von seiner Stellung in der Verfassung her. Es geht hier in diesem Abschnitt grundsätzlich sowohl um den Bund als aber auch um die Kantone und die Gemeinden - grundsätzlich.
Jetzt kann man natürlich sagen, wie es mein Vorredner getan hat, dass vom Wortlaut her die Gemeinden beispielsweise nicht angesprochen sein können, weil sie oder zumindest einige von ihnen kein Parlament haben und hier ja die Rede vom Bund und vom Bundesrat ist. In meinen Augen ist es aber mindestens offen, wieweit eben die anderen Ebenen auch berührt werden. Von der Stellung her - noch einmal, darüber müssen Sie sich mindestens auch Gedanken machen - sind sie in Artikel 34, in den anderen Absätzen dieses Artikels, angesprochen. Dieser Initiativtext wird, falls er Recht wird, ohne Zweifel eben auch Auswirkungen auf die kommende Praxis, auf die Auslegung, haben.
Damit werden, ob wir wollen oder nicht, die Kantone und Gemeinden berührt werden, ohne dass wir jetzt aufgrund des uns vorliegenden Textes wissen, was und wie weit die Auswirkungen sein bzw. gehen werden und in welcher Weise. Genau das möchte ich vermeiden. Nicht wahr, es ist eine gewisse Blackbox: Die Kantone und Gemeinden sind angesprochen; Sie wissen aber nicht exakt, was Sie hier für Schlüsse ziehen sollen. Das wird bedeuten, dass solche Abstimmungen, wie wir sie gerade im Kanton Thurgau erlebt haben, für einige Zeit dann wohl gerichtliche Nachspiele haben werden. Das will ich nicht!
Aus diesem Grund kann die Volksinitiative hier tatsächlich nicht unterstützt werden. Ich sage aber ebenfalls etwas anderes: In meinen Augen besteht in diesen Bereichen Handlungsbedarf. Das war ja auch die Meinung in der Kommission. Es war die Meinung, dass wir den gesamten Fragenkomplex hier aufgrund anderer Vorstösse weiter behandeln und abklären. In diesem Sinne ist die Kommission hier auf einem guten Weg.
Der Rat sollte aber meines Erachtens hier tatsächlich dem Bundesrat folgen und die Initiative ablehnen.