Brändli Christoffel · Ständerat · 2005-09-29
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-29
Wortprotokoll
Volksinitiativen kommen ja immer zustande, wenn es in einem Bereich ein Unbehagen gibt. Das ist hier offensichtlich der Fall. Handlungsbedarf, das haben verschiedene Redner gesagt, besteht. Dass die vorliegende Initiative nicht die richtige Lösung ist, wurde auch gesagt, und das kann nachvollzogen werden. Es ist für mich ebenfalls unbestritten, dass Bundesrat sowie Verwaltung eine Informationspflicht haben. Sie sollen diese auch wahrnehmen.
Aber trotzdem: Der Bundesrat und vor allem auch die Verwaltung - ich bin überrascht, dass heute eigentlich nicht über die Verwaltung gesprochen wurde - dürfen bei Volksabstimmungen nicht Partei sein. Es kann meiner Meinung nach nicht sein, dass man sich emotional in die Auseinandersetzung einbringt. Ich finde "Arena"-Auftritte - Herr Inderkum hat es gesagt - sehr fragwürdig. Ich finde es fragwürdig, wenn man Hand in Hand mit Wirtschaftsverbänden auftritt, mit ihnen Allianzen bildet - mit Steuergeldern, direkt oder indirekt - und sich auf diese Weise zur Partei macht.
Das gilt übrigens auch für die Verwaltung. Sie können bei Volksabstimmungen heute bei der Verwaltung Folien anfordern, Sie können Vorträge anfordern, 20-Minuten-, 10-Minuten-Vorträge. Das ist nicht Aufgabe der Verwaltung! Und zwar kann es deshalb nicht Aufgabe der Verwaltung sein, weil es am Schluss einen Volksentscheid gibt. Richtig ist immer der Volksentscheid, das muss man klar sagen.
Ich habe jedes Mal Mühe, wenn man auch 13 Jahre nach der EWR-Abstimmung immer noch davon spricht, das Volk habe falsch entschieden. Das Volk entscheidet nicht falsch. Das Volk gibt in einer Demokratie die Vorgaben, und Exekutive und Verwaltung müssen diese umsetzen. Wenn sie sich emotional, mit Steuergeldern, als Partei in einem Abstimmungskampf engagieren und das Volk anders entscheidet, dann sind es der gleiche Bundesrat und die gleiche Verwaltung, die nachher diese Volksentscheide umsetzen müssen. Das letzte Mal war es anders - ich war auch für das Ja -, und es ist gut gegangen; da konnte man dem Bundesrat auf die Schulter klopfen und sagen: Es ist wieder einmal gut gegangen.
Aber es ist doch ganz selbstverständlich: Das Vertrauen in Verwaltung und Bundesrat schwindet, wenn sich der Bundesrat und die Verwaltung bei Volksabstimmungen zur Partei machen. Deshalb meine ich, dass hier Zurückhaltung am Platz ist. Es muss informiert werden, aber der Bundesrat darf sich bei Volksabstimmungen nicht zur Partei machen, weil sonst die Demokratie allenfalls Schaden leidet.
Ich bin der Meinung, dass wir Volksabstimmungen - die Kommission wird ja diese Frage weiter bearbeiten - einmal analysieren sollten: Was hat der Bundesrat alles getan, was hat die Verwaltung getan? Wir sollten das transparent machen und dann darüber diskutieren, welche Grundsätze festzulegen sind, damit der Bundesrat auf eine sachliche Informationspflicht zurückgebunden wird und damit Dinge, wie sie teilweise im Vorfeld von Abstimmungen vorgekommen sind, nicht wieder vorkommen. Es kann nämlich nicht sein - Kollege Schmid hat es angedeutet -, dass bei Abstimmungen Teile der Bevölkerung ausgegrenzt werden. Ich glaube, die Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt, und der Bundesrat muss Garant sein dafür, dass sie stattfinden kann.
Ich wäre sehr dankbar, wenn die Kommission diese Fragen aufnähme, verschiedene Abstimmungen analysierte und dann allenfalls zu Grundsätzen käme, wo der Rahmen gesetzt werden müsste - ganz so, wie es Kollege Inderkum ausgedeutscht hat.