Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-10-04
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-04
Wortprotokoll
Es ist etwas unangenehm, dass man jetzt eine Verfahrensproblematik vor sich hat, während man im Grunde genommen in der Sache diskutieren möchte. Jetzt, wenn das hohe Büro irgendetwas über das weitere Verfahren beschlossen hat, habe ich mich selbstverständlich zu unterwerfen. Aber ich gehe immer noch von dem Zustand aus, wie er zu Beginn dieser Session bestand. Die Situation war folgende, noch einmal: Ihre Kommission lehnte die Motion bei 4 zu 4 Stimmen mit dem Stichentscheid des Präsidenten ab. Die Minderheit bestand aus den Kollegen Hans Hofmann, Filippo Lombardi, This Jenny und dem Sprechenden. Wir wollten grundsätzlich die Motion unterstützen, standen aber vor der Schwierigkeit, dass sich seit der Annahme der Motion im Nationalrat die Rechtslage geändert hatte; und eine Minderheitsmotion ist ja nicht vorgesehen. Also vertröstete man uns auf den Umweg der Unterstützung der Motion hier im Rat mit der Erklärung, dass man diese Rechtsänderung jetzt eben berücksichtige. Wir haben den gleichen Weg gewählt, den der Bundesrat vorher bei der Motion Hofmann Hans gewählt hat: Wir haben Ja gesagt, aber mit Erklärung.
Ich versuche jetzt, diese Erklärung zu skizzieren: Die Motion verlangt, das Zürcher Bahnhofprojekt in die Leistungsvereinbarung 2007-2010 aufzunehmen. Diese Leistungsvereinbarung erarbeitet der Bundesrat mit den SBB; wir haben sie nur zu genehmigen. Diese Motion kann sich damit, was die Leistungsvereinbarung anbetrifft, nur auf die Ausgestaltung, auf diese Verhandlungen zwischen Bundesrat und SBB beziehen. Das ist eine Massnahme im Sinne des Parlamentsgesetzes. Das ist an sich zulässig. Freilich haben nun die Räte seither - eben am 17. Juni - das SBB-Gesetz geändert. Die Referendumsfrist läuft am 6. Oktober ab. Nach dieser Revision dienen die Investitionen gemäss Leistungsvereinbarung in erster Linie der Substanzerhaltung und der technischen Erneuerung. Weiter gehende Investitionen, eben beispielsweise für den Bahnhof Zürich, können zwar aufgenommen, müssen aber über Sonderfinanzierungen, zum Beispiel den FinöV-Fonds, sichergestellt werden. Im gleichen Umgang, auch im Sommer 2005, beschlossen die Räte, dass der Bundesrat 2007 eine Vorlage für die Gesamtschau über die weitere Entwicklung der Eisenbahn-Grossprojekte unterbreiten muss. Das ist Bestandteil des Bundesbeschlusses betreffend das Konzept "Bahn 2000".
Diese Änderungen stammen aus der Zeit nach der Einreichung der Motion und nach dem Beschluss des Nationalrates vom 17. März 2005. Der Nationalrat konnte diese Änderungen damals nicht berücksichtigen, er kannte sie gar nicht. Bei uns ist die Situation eine andere. Weitere Änderungen sind zu erwarten: Der Bundesrat hat angekündigt, dass er uns in den nächsten Monaten die Vorlage zum Infrastrukturfonds unterbreiten wird. Es ist zu hoffen, dass die Finanzierung der S-Bahnen davon auch erfasst wird.
Schon nach den definitiv vorauszusehenden Änderungen im SBB-Gesetz kann die Motion heute nur bedeuten, dass das Zürcher Bahnhofprojekt in die nächstmögliche Vorlage aufgenommen wird. Wenn die Kommission das Geschäft noch einmal berät, muss sie auch davon ausgehen. Wenn man zu diesem Projekt irgendetwas Politisches aussagen will, gibt es im Moment keine andere Möglichkeit, als zu sagen, es solle in die nächstmögliche Vorlage aufgenommen werden. Was ist die nächstmögliche Vorlage? Es ist der Entwurf der berühmten Gesamtschau. Diese Gesamtschau kommt im nächsten Sommer. So oder anders ist es eigentlich vorauszusehen. [PAGE 829]
Ich begreife selbstverständlich den Einwand der Mehrheit, man solle jetzt nicht vorweg Prioritäten bestimmen. Das ist im Allgemeinen schon richtig. Aber in diesem speziellen Fall macht dieser Einwand keinen Sinn. Es wäre doch nun wirklich weltfremd, anzunehmen, dass das Zürcher Bahnhofprojekt nicht in höchster Priorität stehe und mindestens zum wesentlichen Teil in diese Vorlage hineinkomme. Damit kann durch einen heutigen Entscheid des Ständerates kein negatives Präjudiz für andere Projekte entstehen. Das Anliegen hat nationale Bedeutung; es geht nicht um ein regionales Anliegen Zürichs, sondern um das gute Funktionieren des wichtigsten Knotens unseres Landes überhaupt, um den Knoten, auf dem das ganze System beruht.
Davon hängen sehr viele weitere Regionen ab. Sie alle dürfen dann erwarten, dass beim Ausbau dieses Knotens nicht einfach die lokalen oder regionalen Anliegen Zürichs berücksichtigt werden, sondern die Anliegen der ganzen Schweiz, der Ostschweiz, der Westschweiz, der Zentralschweiz, der Nordwestschweiz und selbstverständlich auch die des Tessins. Das Tessin ist ja auch beim Knoten Zürich "angehängt", selbstverständlich nur eisenbahnmässig, Herr Lombardi. Darum erachten es diese drei Kollegen mit mir zusammen immer noch als vernünftig, diese Motion anzunehmen. Der Nationalrat hat dies mit 101 zu 7 Stimmen getan. Das ist immerhin eine klare, deutliche Deklaration, wenn auch unter anderen Voraussetzungen.
Ich meine also, Sie dürften heute zustimmen, ohne dass deswegen irgendjemand zu kurz kommt.