Lauri Hans · Ständerat · 2005-10-04
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-04
Wortprotokoll
Wir können uns hier kurz halten und feststellen, dass in der Tat bloss noch zwei Differenzen bestehen und dass sich in der bisher politisch wesentlichen Differenz, nämlich der Frage des Dringlichkeitsrechtes, der Nationalrat der Position des Ständerates angeschlossen hat.
Bei der Differenz zu Artikel 48, die vor uns liegt, war es für unseren Rat wichtig, dass wir im Gesetzestext nicht einen in der Privatwirtschaft entstandenen Standard - nämlich den Ipsas-Standard - im Gesetz festlegen, sondern einfach generell auf Standards verweisen.
er Nationalrat hat diese Position übernommen, und deshalb beantragt Ihnen Ihre Finanzkommission, in dieser Sache dem Nationalrat zu folgen. [PAGE 811]
Bei Artikel 57 - wenn ich mich gleich auch dazu äussern darf - beantragen wir Ihnen auch Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates. Hier hat sich aus der Differenzbereinigung klar ergeben, dass der Nationalrat unter dem Begriff "Vorhaben" eine in sich geschlossene, einheitliche Aufgabe versteht. Dafür soll, nach seiner Auffassung, die Finanzierung im Grundsatz nur durch eine Verwaltungseinheit erfolgen können. Für den Fall, dass es um unterschiedliche Vorhaben, also Aufgaben, geht, ist Artikel 57 Absatz 4 eben nicht anwendbar, mit anderen Worten: In diesem Fall können Mittel weiterhin von verschiedenen Verwaltungseinheiten kommen, was sachlich, aus der Sicht einer verantwortlichen Kreditverwendung durch die Bundesverwaltung, richtig ist.
Somit ist es nach Ihrer Kommission gegeben, dass wir mit dieser Auslegung, zu der ich mich geäussert habe, auch hier dem Nationalrat zustimmen können, sodass die Differenzen bereinigt sind.