Stadler Hansruedi · Ständerat · 2005-10-04
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-04
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für seine Feststellung, dass er sich der von mir genannten Mängel in der heutigen Zivilluftfahrt bewusst ist und dass er mit den Anliegen des Motionärs eigentlich grundsätzlich in allen Punkten einverstanden ist. Da habe ich mir gedacht: Die notwendige Folgerung daraus kann ja jetzt nur noch sein, dass der Bundesrat die Motion zur Annahme empfiehlt. Als ich jedoch las, dass er diese Motion zur Totalrevision des Luftfahrtgesetzes anscheinend nicht zur Annahme empfehlen will, blieb mir schlichtweg die Luft weg, bevor ich in die Luft ging und mir Luft verschaffte.
Ich beantrage Ihnen, an der Motion festzuhalten und sie anzunehmen.
Mit dem Bericht des Bundesrates über die Luftfahrtpolitik haben wir eine gute Auslegeordnung, und wir sehen gewisse Konturen einer zukunftsgerichteten Luftfahrtpolitik. Das oberste Ziel der schweizerischen Luftfahrt ist die Sicherstellung einer optimalen Anbindung der Schweiz an die europäischen und weltweiten Zentren. Wenn dann beispielsweise ein im europäischen Vergleich hochstehender Sicherheitsstandard angestrebt wird, so verdient auch diese Zielsetzung volle Unterstützung.
Nach dem Umbau des Bazl haben wir nun zwei klar getrennte Bereiche: einerseits für Sicherheit, andererseits für die Luftfahrtentwicklung. Auch wurden jene Instrumente installiert, die eine effiziente und effektive Aufgabenerfüllung erlauben. Noch nicht abgeschlossen ist jedoch der kulturelle Wandel, dieser muss sich noch in allen Köpfen der Mitarbeitenden des Bazl und auch der Akteure der Industrie nachhaltig festigen.
Dass die Reorganisation des Bazl in relativ kurzer Zeit so zielstrebig angegangen und umgesetzt worden ist, verdient unsere Anerkennung. Dafür danke ich Ihnen als Departementschef; dafür danke ich Direktor Raymond Cron vom Bazl und seinen Mitarbeitenden.
Schlussendlich ist der eben von unserem Rat beschlossene Beitritt der Schweiz zur Europäischen Agentur für Flugsicherheit ein weiteres wichtiges Mosaiksteinchen - so weit, so gut.
Betrachten wir nun das geltende Luftfahrtgesetz, so stellen wir fest, dass dieses Regelwerk aus der Zeit einer hochgradig monopolisierten Zivilluftfahrt dem heute völlig liberalisierten Umfeld der Luftfahrt keine Rechnung trägt. Mit diesem Konstrukt von gestern sind wir für die Herausforderungen unserer Luftfahrt von morgen schlichtweg nicht gerüstet. Zahlreich sind die Mängel. Die in meiner Motion aufgeführten Zielsetzungen eines neuen Luftfahrtgesetzes - wie beispielsweise die Sicherstellung der internationalen Anbindung der Schweiz durch optimale Rahmenbedingungen oder die Anpassung der Kompetenzen der Aufsicht an die neuen Gegebenheiten nach dem Totalumbau des Bazl oder die Lösung der Schnittstellen zwischen den Kantonen und dem Bund im Bereich der Luftverkehrsinfrastrukturen - schränken den Bundesrat bei einer Vorbereitung der Gesetzesrevision überhaupt nicht ein. Auch erlaubt die Motion vor einer Totalrevision punktuelle Änderungen, die sich allenfalls aus zeitlicher Dringlichkeit ergeben. [PAGE 819]
Dann braucht es aber einmal eine Gesamtsicht und eine Gesamtbereinigung dieses Gesetzes. Der Bundesrat hat somit auch bei einer Annahme der Motion nach wie vor materiell und formell Handlungsspielraum. Ich denke deshalb, dass der Bundesrat heute nicht unbedingt auf die Barrikaden gegen diese Motion gehen muss oder gehen müsste. Darin sehe ich mich bestätigt, wenn ich den zweiten Bericht des Bundesrates zum Bericht der GPK des Ständerates vom 19. September 2002 zur Rolle des Bundes bei der Swissair-Krise lese. Dieser Bericht wurde vom Bundesrat am letzten Freitag verabschiedet. Auf Seite 4 steht: "Der vom Parlament im Mai 2005 zur Kenntnis genommene Bericht des Bundesrates über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004 erfordert unter anderem auch eine umfassende Revision des Luftfahrtgesetzes." Damit besteht ja wirklich kein Unterschied mehr zur vorliegenden Motion.
Ich ersuche Sie, die Motion anzunehmen.