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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-10-04

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-10-04

Wortprotokoll

Die Motion will eine rasche Klärung und Lösung der Entsorgungsfrage. Auch der Bundesrat beantragt aus diesem Grund die Annahme der Motion. Wir möchten eine glaubwürdige, transparente und möglichst rasche Lösung der Entsorgungsfrage.

Wir möchten das unabhängig davon, ob es in der Schweiz noch weitere KKW geben soll oder nicht. Die jetzige Generation muss davon ausgehen, dass es tatsächlich KKW und die entsprechenden Abfälle gibt; wir sind verantwortlich, für die Entsorgung eine Lösung zu finden. Es ist also absolut richtig - wie Frau Fetz festgehalten hat -, dass mit diesem Vorgehen nicht im Geringsten eine Option auf neue KKW verbunden ist. Das hat miteinander überhaupt nichts zu tun. Aber umgekehrt muss ich auch sagen: Es darf nicht sein, dass die Entsorgung verhindert werden soll, weil man gegen neue KKW ist. Das ist eine unabhängige, separate Entscheidung; es ist ein separates Vorgehen, das wir vorantreiben.

Zurzeit findet die öffentliche Auflage zum Entsorgungsnachweis statt. Die Unterlagen liegen seit Mitte September bis Mitte Dezember öffentlich auf. Danach werden die Anträge und Vorschläge aus dem Auflageverfahren geprüft, und dann wird der Bundesratsentscheid vorbereitet. Wir gehen davon aus - ich will jetzt nicht zu viel versprechen -, dass wir in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres über den Entsorgungsnachweis entscheiden werden. Die Meinung des zuständigen Amtes kennen Sie ja.

Nun geht es als Zweites um den Sachplan. Wir haben beschlossen, das Instrument eines solchen Sachplanes zu wählen, das wir aus anderen Bereichen sehr gut kennen. In einer ersten Phase soll in einem Konzeptteil das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager festgelegt werden. Wir haben uns für diesen Sachplan entschieden, weil er die sicherheitstechnischen Kriterien für die Standortauswahl festlegen kann - also die technischen Kriterien, die geologischen Kriterien, die raumplanerischen Kriterien - und weil er vor allem auch festlegen kann, welche Verfahrensschritte notwendig sind.

Sie müssen sehen, dass die Nagra mit dem Entsorgungsnachweis auch gleich den Standortentscheid verbinden wollte. Das sind aber zwei verschiedene Sachen. Es liegt uns daran, dass der Entsorgungsnachweis die eine Sache ist und dass der Standortentscheid später eine andere Sache sein wird.

Im Idealfall wird der Bundesrat im nächsten Jahr zusammen mit dem Entscheid über den Entsorgungsnachweis auch den Konzeptteil dieses Sachplanes verabschieden können. Nach der Verabschiedung des Konzeptteils ist das Auswahlverfahren unverzüglich umzusetzen. Es ist dieses Wort "unverzüglich", das der Motionär in Punkt 3 auch genannt hat - aber eben, "dannzumal" unverzüglich und nicht jetzt! Zunächst muss dieser Konzeptteil beschlossen werden, wie gesagt: zweite Hälfte 2006. Hier muss ich zu Herrn Pfisterer sagen: Durch die Wahl dieses Sachplanverfahrens soll absolut keine Verzögerung eintreten. Wir haben eine Weile bei Punkt 3 der Motion Interpretationsschwierigkeiten gehabt. Ich habe - ich gebe es zu - zunächst gemeint, die Motion wolle unverzüglich einen Standortentscheid, also möglichst noch heute, also dieses Jahr. Ich habe dann aber gesehen: Es steht ja sehr gut und korrekt "dannzumal", also wenn die Unterlagen vorliegen und verabschiedet sein werden.

Mit diesem Sachplanverfahren garantieren wir auch ein korrektes Mitspracheverfahren für die lokale und regionale Bevölkerung, das sich bis über die Landesgrenze hinaus erstreckt. Wir wollen eben nach solch sachlichen Kriterien entscheiden und nicht nach politischen Kriterien. Für eine Weile wurde zur Diskussion gestellt, ob der Standort nicht zum Gegenstand der Verhandlungen mit Deutschland über das Anflugverfahren gewählt werden könne. Wir sind entschieden anderer Meinung, weil wir hier gesetzliche Vorschriften haben, nämlich jene der Sicherheit. Wir müssen die höchstmögliche Sicherheit als grösstes Kriterium in diesem Verfahren berücksichtigen. Daher können wir das nicht zum Gegenstand von Verhandlungen mit einem fremden Staat machen, Verhandlungen über etwas, was uns alle zwar auch sehr bedrückt und beschäftigt - nämlich die deutsche Anflugverordnung -, was aber nichts mit der nuklearen Entsorgung zu tun hat. Das ist das eine. Als Kriterium nehmen wir aber auch nicht etwa, dass Kantone, die jetzt halt schon Kernkraftwerke haben, ausgenommen werden und es irgendwo anders gemacht wird - das als Antwort an Herrn Reimann.

Wir wollen objektive Kriterien als Grundlage dieses Sachplanes. Diesbezüglich muss ich Herrn Leuenberger-Solothurn Recht geben: Es steckt auch ein bisschen meine eigene Erfahrung aus dem zweiten Abstimmungskampf zu Wellenberg dahinter. Ich kann mich gut erinnern, wie dort der Haupteinwand immer gewesen ist: Warum habt ihr keine Alternativen geprüft? Ihr habt euch von allem Anfang an nur auf den Wellenberg konzentriert! Hier möchte ich, wenn dereinst der Standort XY - das kann Benken sein - in einem fakultativen Referendum der Abstimmung unterliegt, klar zeigen können, wie man zu diesem Standort gekommen ist. Ich möchte mir dann nicht den Vorwurf gefallen lassen müssen, die Nagra habe den Entsorgungsnachweis aus praktischen Gründen mit der Standortfrage kombiniert und für uns sei das dann auch praktisch gewesen, sodass wir die beiden Fragen zusammen entschieden hätten, ohne uns um Alternativen gekümmert zu haben.

Deswegen wollen wir ein glaubwürdiges, transparentes Verfahren. Deswegen habe ich in diesen Beirat, der nun die Erarbeitung des Sachplanes begleitet, bewusst auch Leute genommen, die diesem Standort gegenüber kritisch sind. Somit können auch diese Kriterien berücksichtigt werden, und ich kann dereinst sagen, dass auch kritisch eingestellte Leute hier mitgearbeitet haben. Das ist nicht ein Verfahren, bei dem eine Region überfahren werden soll.

Konkret zum Zeitplan: Ich bestätige gerne, was ich schon damals in der Kommission gesagt habe. Wir gehen davon aus, dass im Jahre 2010 die Entscheidung bezüglich des Standortes gefällt werden kann. Ich muss eine Klammer hinzufügen: Falls dieses Verfahren dazu führen sollte, dass weitere Bohrungen gemacht würden, dann könnte es länger gehen; es könnte dann bis 2014 gehen. Das muss ich der Korrektheit halber sagen. Aber das Verfahren wird ja jetzt eingeleitet. [PAGE 825]

Für die schwach- und mittelaktiven Abfälle heisst das, dass, ausgehend von einer weissen Karte Schweiz, in mehreren Schritten eine Einengung von mehreren potenziellen Standortregionen auf einen einzigen Standort stattfindet. Bezüglich der hochaktiven Abfälle hat der Bundesrat Alternativen zum Zürcher Weinland gefordert. Diese müssen gemäss Sachplan evaluiert und jeweils mit dem Zürcher Weinland verglichen werden. Auch die Zürcher Regierung verlangt, dass der Entsorgungsnachweis nicht mit der Standortwahl gleichgesetzt wird. Für den Standortentscheid möchte auch sie Alternativen. Es werden also noch weitere Abklärungen notwendig sein, bevor ein Standort für hochaktive Abfälle gewählt werden kann.

In diesem Sinne sind wir bereit, die Motion entgegenzunehmen.