Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-10-06
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-06
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, die Diskussion, die uns Herr Schmid erfreulicherweise ermöglicht hat, weiterzuführen, soweit ich angesprochen wurde.
Worum geht es? Vereinbarungen passieren so oder so. Die Frage ist, ob wir die Chance nutzen wollen, die Türen gegen den Missbrauch zu schliessen. Das tun wir unter bestimmten Rahmenbedingungen. Zunächst müssen keine Vereinbarungen abgeschlossen werden - sie können. Eine Vereinbarung ist begriffsgemäss etwas, dem die Beteiligten freiwillig zustimmen.
Dann sieht diese Bestimmung mit dem Hinweis auf Artikel 49 VwVG vor, dass diese Vereinbarungen eben nicht mehr tel quel - wie das heute gelegentlich geschieht - übernommen werden, nicht mehr so wie im Fall Oftringen einfach von der Gemeindebehörde abgeschrieben werden, sondern es muss geprüft werden, ob eine Vereinbarung in allen Teilen der Rechtsordnung entspricht. Das will die Liste in Artikel 49 VwVG sicherstellen. Darüber entscheidet nur die Behörde, sie allein! Das war ja vorhin auch ein Problem beim Antrag Germann, dass man die Sachverhaltsbeurteilung der Behörde wegnehmen und einem Privaten überantworten wollte.
Also, letztliche Verantwortung der Behörde und Einordnung in die Rechtsordnung sind Voraussetzungen. Aber man will diese Vereinbarungen aus dem heutigen Graubereich herausnehmen, aus dem Bereich, bei dem man immer wieder von Illegalitäten sprach, und will sie legalisieren. Es besteht ein fundamentaler Unterschied zur privatrechtlichen Regelung ausserhalb des Scheidungsrechtes, ausserhalb der Statusfragen, die Herr Schmid als Vergleich angeführt hat. Dort können sich die Beteiligten frei regeln. Das ist eine Alternative. Der Richter muss dann am Schluss nur noch "genehmigt" oder "nicht genehmigt" sagen. Im öffentlichen Recht ist es anders; ich bin inhaltlich mit jeder Aussage von Herrn Schmid einverstanden: Inhaltlich ist es etwas anders. Diese Vereinbarungen sind nicht Alternativen zum Urteil, wie im Vertragsrecht, sondern sie sind Vorbereitung des Entscheides.
Was macht die Verwaltung, wenn sie einen Entscheid vorbereiten muss, bei dem es Spielraum gibt? Sie muss entweder selber Akten, Dokumente, Expertisen beschaffen, oder sie muss die Beteiligten heranziehen. Die Beteiligten sind bei der Klärung des Sachverhaltes mitwirkungspflichtig, oder die Verwaltung muss die Beteiligten anhören. Sie können dort ihren Beitrag leisten. Es ist nun eine weitverbreitete Tradition in unserem Land, dass man die Beteiligten fragt - auch in einem Prozess -: Sind Sie mit dieser Lösung einverstanden? Also etwas absolut Normales und Naheliegendes. Das sind nicht Einzelfälle, die hier angesprochen werden.
Also noch einmal: Es gibt diese Vereinbarungen so oder so. Die Frage ist, ob wir sie in die Rechtsordnung einbeziehen wollen, ob wir sie transparent machen wollen. Das hat die Kommission versucht; sie hat versucht, sie sichtbar zu machen, um Illegalitäten zu vermeiden. Inhaltlich säubern, einordnen, das ist die Idee - genau so, wie es Herr Schmid konzipiert hat -, aber eben durchgezogen. Jedenfalls leuchtet es mir überhaupt nicht ein, wie man Absatz 1 streichen und dann die Absätze 2 und 3 beibehalten kann. Wenn man schon die Vereinbarungen "hinauskippen" will: Warum sagt man dann noch, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit sie dann doch legalisiert werden können oder nicht? Das ist doch das Eingeständnis, dass es diese Vereinbarungen gibt. Also müssen wir mit diesem Problem umgehen, wir sollten es nicht verdrängen. Das ist die Meinung der Kommission.