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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-10-06

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-10-06

Wortprotokoll

Dass eine Beschwerde in diesem Sinne geprüft wird, wie es Herr Germann möchte oder wie es Herr Maissen gesagt hat, damit habe ich keine Mühe. Man könnte den Text vielleicht noch etwas anders formulieren.

Aber Sie müssen jetzt sehen, wo dieser Text vorgeschlagen wird: nämlich bei Artikel 55, "Beschwerdeberechtigte Organisationen", wo es darum geht, festzustellen, welche Organisationen wann beschwerdeberechtigt sind. Sie haben hier die Kriterien genannt: Zehn Jahre lang müssen sie sich mit der Materie befasst haben, sie müssen gesamtschweizerisch tätig sein. Jetzt käme neu dieser komplizierte Text, und nachher kommt Absatz 3: "Der Bundesrat bezeichnet die zur Beschwerde berechtigten Organisationen." Das heisst, wenn er zum Beispiel darüber entscheidet, ob der VCS beschwerdeberechtigt ist oder nicht, müsste er diesen Text der Minderheit anschauen und feststellen, ob diese Vereinigung ihre Beschwerden immer in diesem Sinne formuliert. Das ist etwa so, wie wenn man im Prozessverfahren sagt: Zum Rekurs legitimiert ist nur, wer ein guter Mensch ist oder nach Treu und Glauben handelt.

Dieses Anliegen gehört - wenn schon - nicht hierher, sondern zur materiellen Behandlung der Beschwerde. Nur schon deswegen muss ich Sie ersuchen, den Minderheitsantrag abzulehnen.

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