Hofmann Hans · Ständerat · 2005-10-06
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-06
Wortprotokoll
Ich durfte ja an den Kommissionssitzungen manchmal auch einen meiner Kollegen vertreten, sodass ich auch als Kommissionsmitglied gelten könnte.
Aufgrund meiner Erfahrungen als kantonaler Baudirektor hatte ich mir nach meiner Wahl in den Ständerat zum Ziel gesetzt, etwas zu unternehmen, um die komplizierten und langwierigen UVP-Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie um die leider vorhandenen Missbräuche des Verbandsbeschwerderechtes möglichst zu verhindern. Wie Sie wissen, reichte ich den Vorstoss bereits in der Herbstsession 2000 - Sie hören richtig - als Motion ein. Unser Ratssekretär hat mich damals belehrt, dass es der ordentliche Weg sei, es zuerst mit einer Motion zu versuchen. [PAGE 853] Eine parlamentarische Initiative sei insbesondere dann angezeigt, wenn man mit einer Motion nicht zum Ziel komme oder wenn Bundesrat und Verwaltung einfach nicht wollten. So ist es dann auch gekommen: Der Bundesrat wollte nicht, der Ständerat überwies die Motion aber trotzdem mit deutlicher Mehrheit, sie scheiterte dann aber im Nationalrat ganz knapp mit einem Unterschied von gerade zwei Stimmen. Weil mir das Anliegen nach wie vor sehr wichtig erschien, reichte ich den Vorstoss dann nach einer gebührenden Anstandspause in der Sommersession 2002 in der Form einer parlamentarischen Initiative erneut ein. Meine beiden Versuche - und das möchte ich betonen - erfolgten, lange bevor das Verbandsbeschwerderecht wegen gewisser Einsprachen des VCS Zürich gegen das Stadion Hardturm, die Ikea, die Migros und andere Schlagzeilen machte und zu einem beherrschenden öffentlichen Thema wurde.
Zu den einzelnen Punkten meines Vorstosses habe ich mich in unserem Rat schon zweimal, nämlich bei der Behandlung der Motion sowie bei der ersten Behandlung der parlamentarischen Initiative, geäussert, sodass ich dies heute nicht ein drittes Mal tun möchte, sondern darauf verweisen kann. Über alles gesehen ging es mir vor allem darum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Standortattraktivität unseres Landes zu verbessern; denn sie haben unter dem im Laufe der Zeit entstandenen, fast unglaublichen Verfahrensperfektionismus stark gelitten. Bei jedem grösseren Bauvorhaben sind es die Verfahren - und nicht etwa Planung und Bau -, die heute den grössten Teil der gesamten Realisierungszeit in Anspruch nehmen. Das können wir uns im harten europäischen Standortwettbewerb schlichtweg nicht mehr leisten.
Mit den Verbandsbeschwerden werden häufig lediglich Verfahrensfragen gerügt, oder es werden Begehren gestellt, die mit dem eigentlichen Bauvorhaben gar nichts zu tun haben. Dies führt zu völlig unnötigen Verzögerungen und damit auch Verteuerungen. Nur ein Beispiel unter vielen: Die Westumfahrung von Zürich - N20 und N4 - mit dem Üetlibergtunnel wurde durch eine Verbandsbeschwerde unter Federführung des VCS volle drei Jahre verzögert. Mit der Beschwerde wurden - als Projektbestandteil - flankierende Massnahmen in der Stadt Zürich gefordert, was mit dem Bau eigentlich nichts zu tun hatte und eigentlich auch unbestritten war. Die Beschwerde wurde vom Bundesgericht letztlich abgewiesen, und das dringende Bauvorhaben ist jetzt endlich im Bau - und zwar genau so, wie es damals geplant war. Bei gesamten Baukosten von 3 Milliarden Franken schätze ich die durch diese Verzögerung entstandenen, rein teuerungsbedingten und völlig unnötigen Mehrkosten auf über 50 Millionen Franken. Gar nicht daran zu denken, dass ohne diese Beschwerde diese Lücke in unserem Autobahnnetz heute geschlossen wäre und die wichtige Strecke in Betrieb stehen würde!
In der Sommersession 2003 hat der Ständerat, haben Sie, meiner parlamentarischen Initiative ohne Gegenstimme Folge gegeben und damit Handlungsbedarf anerkannt. Die Kommission für Rechtsfragen konnte sich an die Arbeit machen. Sie ist in fast allen Punkten meiner ausformulierten Initiative gefolgt und hat sie, zur juristischen Klarheit, noch da und dort umformuliert und umstrukturiert, das heisst verbessert.
In der Zwischenzeit war vor allem das Verbandsbeschwerderecht zum öffentlichen Thema geworden. Entschädigungsforderungen oder Vereinbarungen mit Konventionalstrafen wurden publik, sodass die Kommission in einigen sachlich klar begründeten Punkten auch noch zusätzliche Regelungen getroffen hat. Insbesondere muss vermieden werden, dass die Umweltverbände quasi eine behördenähnliche Stellung erlangen können. Ich möchte hier dem Kommissionssprecher Franz Wicki nicht vorgreifen. Er wird uns, wie wir das von ihm gewohnt sind, kompetent und gründlich durch die Detailberatung führen.
Die vorliegenden Anträge der Kommission sind zweifellos ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Umfassend kann das Problem aber nur gelöst werden - darauf weist uns Kollege Thomas Pfisterer immer wieder hin -, wenn es uns gelingt, Umweltschutz und Raumplanung zu koordinieren oder, noch besser, unter einen Hut zu bringen; das ist dann der nächste Schritt. Die Kommission für Rechtsfragen hat diese Frage sehr einlässlich diskutiert. Diese grundlegende und wegweisende Aufgabe liess sich aber nicht so schnell am Rande einer parlamentarischen Initiative auch noch erledigen.
Zudem gehört dieser Fragenkomplex ganz klar zum Aufgabenbereich der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie. Die Kommission für Rechtsfragen hat daher unter dem Titel "Bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung" die Motion 04.3664 eingereicht, welche unser Rat in der vergangenen Sommersession angenommen hat. Unsere UREK, aber auch das UVEK sind also gefordert, es wartet hier eine wichtige und interessante Aufgabe auf uns.
Als Urheber der parlamentarischen Initiative genoss ich Gastrecht in der vorberatenden Kommission, welches ich, wann immer es mir möglich war, auch benutzte. So kann ich als Quasi-Aussenstehender festhalten oder bestätigen, dass sich die Kommission sehr gründlich und vor allem sachlich mit dieser Materie befasste und auch stets bemüht war, gute und konsensorientierte Lösungen zu finden. Der klare Wille, in dieser gerade in der Öffentlichkeit sehr umstrittenen Sache einen Schritt vorwärts zu kommen, war in der Kommission einhellig vorhanden und immer spürbar.
Ich möchte deshalb dem Kommissionspräsidenten, auch dem heutigen Sprecher und den Kommissionsmitgliedern, aber auch dem Kommissionssekretariat für die grosse und, meine ich, sehr gute und gründliche Arbeit herzlich danken. Aber auch das Buwal hat loyal mitgeholfen, gute und tragbare Lösungen zu finden und zu erarbeiten. Es ist mir daher ein Anliegen, den involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die kompetente und sicher nicht immer einfache Mitarbeit zu danken. Dass nun auch der Bundesrat, der die Motion damals noch abgelehnt hat, die heute vorliegende Arbeit begrüsst und unterstützt, freut mich ganz besonders. Ich möchte ihn daher gerne in meinen Dank einschliessen.
Über die Minderheits- und Einzelanträge werden wir noch in der Detailberatung entscheiden können. Wir sollten es vermeiden, der Vorlage unnötigerweise noch den einen oder anderen Zahn zu ziehen. Ebenso klar bin ich der Auffassung, dass wir sehr aufpassen müssen, das Boot nicht zu überladen, sonst könnte die Vorlage bei einem möglichen Referendum Schiffbruch erleiden. Dann hätten wir gar nichts erreicht. Es wäre der Sache wohl am meisten gedient, wenn dem Gesetzentwurf, den wir heute beraten, möglichst rasch Rechtskraft erwachsen könnte.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung - wie soll ich sagen? - die richtigen Entscheide zu treffen. Denken Sie daran, das Verbandsbeschwerderecht, der Name sagt es, ist ein Beschwerderecht und eben nicht ein Mitgestaltungsrecht.