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Triponez Pierre · Nationalrat · 2005-11-29

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-11-29

Wortprotokoll

Wenn man Herrn Rechsteiner zugehört hat, hat man gemerkt, dass wir auf dem besten Weg dazu sind, diese schwierige Frage zu entpolitisieren.

Im Namen der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen trotzdem, wie das Herr Kaufmann bereits getan hat, mit dem Bundesrat diese Motion abzulehnen. An und für sich und vom Grundsatz her ist eine Formel für den Mindestzinssatz tatsächlich sinnvoll, damit man mittel- und längerfristig klare Perspektiven hat. Es wäre eigentlich auch eine Notwendigkeit für eine ruhige und entpolitisierte Entwicklung. Aber eine solche Formel müsste sich irgendwo an einer risikoarmen oder risikofreien Rendite orientieren, damit es dann den Pensionskassen effektiv möglich wird, sich auf diese Risikofähigkeit auszurichten, und damit auch die von den Lebensversicherern angebotenen Modelle weiterhin möglich sind. Aus diesen Überlegungen heraus müsste sich eine solche Formel, wie das übrigens in den meisten EU-Staaten gemacht wird, an einem mehrjährigen Durchschnitt, beispielsweise der Staatsanleihen, orientieren.

In diesem Sinne hat damals unser Kollege Adrian Imfeld mittels einer parlamentarischen Initiative tatsächlich die Verankerung einer solchen Formel im Gesetz verlangt. Dem hätte man meines Erachtens zustimmen können. In der SGK unseres Rates wurde diese Initiative dann aber in die jetzt vorliegende Kommissionsmotion umgewandelt. Hier liegt vielleicht die Crux: Gemäss dem Wortlaut dieser Motion, wie sie jetzt in der Kommission verabschiedet wurde, wird der Bundesrat beauftragt, diese feste Formel auf der Basis von Artikel 15 BVG für die Bestimmung des Mindestzinssatzes zu erarbeiten und dann einen entsprechenden Revisionsvorschlag für das BVG zu unterbreiten. Sie spüren übrigens auch hier schon, dass die Entpolitisierung auf bestem Weg ist.

Aber das Problem liegt auch noch anderswo: Wenn man diese Formel auf der Basis von Artikel 15 BVG ausarbeiten soll, dann muss man die Entwicklung der Renditen der marktgängigen Anleihen - insbesondere der Bundesobligationen, aber zusätzlich auch der Aktienanleihen und Liegenschaften - mitberücksichtigen. Damit nehmen wir eigentlich bereits den Spielraum für eine solche "objektive" Mindestzinsformel. Vor allem ziehen wir risikoreiche Anlagekategorien bei, welche dann in der Praxis die Sache schwierig machen, weil solche Investitionen zwar höhere Erträge erzielen können, aber auch volatiler sind und vor allem risikoreicher.

Der Einbezug solcher Performances von Anlagen ist im Rahmen eines verantwortungsvollen Finanzmanagements kaum durchführbar. Niemand kennt die zukünftige Performance, welche sich für das Jahr, in welchem dann der Mindestzinssatz gelten soll, einstellen wird. Die FDP-Fraktion ist zur Auffassung gekommen, dass eine solche Formel, welche alle Anlagekategorien risikobereinigt korrekt erfasst, so kompliziert wäre, dass sie wohl tatsächlich kaum gefunden und den Forderungen nach Transparenz, Abbildbarkeit und Berechenbarkeit auch nicht standhalten würde.

Die FDP-Fraktion ist klar der Meinung, dass wir den bundesrätlichen Antrag auf Ablehnung der Motion unterstützen sollten.