Imfeld Adrian · Nationalrat · 2005-11-29
Imfeld Adrian · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-11-29
Wortprotokoll
Da der BVG-Mindestzinssatz vom Bundesrat jeweils im Voraus für das kommende Jahr festgelegt wird, ist er für die Vorsorgeeinrichtungen nicht im gewünschten Masse planbar. Das haben wir jetzt schon oft gehört. Für eine effiziente Anlagepolitik der Vorsorgeeinrichtungen sollte der Mindestzins mittelfristig und nicht jeweils nur für ein oder zwei Jahre planbar sein. Eine Formel für die Festlegung des BVG-Mindestzinssatzes ist eine Notwendigkeit, welche auch dem Finanzmarkt mehr Stabilität gibt und ihn nicht unnötigerweise und sozusagen politisch verordneten Schwankungen unterwirft. Eine solche Formel muss sich jedoch an einer risikofreien Rendite orientieren, damit es den Vorsorgeeinrichtungen ermöglicht wird, sich auf ihre eigene, individuelle Risikofähigkeit auszurichten.
Aus diesen Überlegungen heraus müsste sich eine Formel ähnlich wie in den meisten EU-Staaten am mehrjährigen Durchschnitt der Staatsanleihen orientieren. Hier unterscheide ich mich von meinem Kollegen Hans Kaufmann. Ich verlangte deshalb im letzten Jahr mittels einer parlamentarischen Initiative die Verankerung einer solchen Formel im Gesetz. In der SGK hatte meine parlamentarische Initiative jedoch keine Chance und wurde dann in die nun vorliegende Kommissionsmotion umgewandelt, welche sich meines Erachtens unseligerweise auf Artikel 15 BVG abstützt und damit einmal mehr die Quadratur des Kreises versucht. Die Abstützung auf Artikel 15 BVG ist bei genauer Betrachtung als Basis für eine feste Formel sehr risikoreich und würde insgesamt keine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation bringen. Eine Formel, welche alle Anlagekategorien risikobereinigt erfasst, würde zudem so kompliziert, dass sie den Forderungen nach Transparenz, Abbildbarkeit und Berechenbarkeit nicht standhalten würde.
Eine persönliche Bemerkung zum Schluss: Immer wenn man versucht, etwas zu entpolitisieren, wird es erst recht politisch. Das BVG als wichtiger Bestandteil unseres Dreisäulenprinzips ist es aber wert, weiterhin einen wichtigen Stellenwert in unserer politischen Arbeit einzunehmen.
Ich komme zum Schluss, dass wir im Sinne des bundesrätlichen Antrages die Kommissionsmotion jetzt ablehnen und anschliessend gemeinsam eine bessere Lösung dieses Problems suchen müssen, welche uns dann erlaubt, unsere Ziele in diesem Bereich zu erreichen.