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Scherer Marcel · Nationalrat · 2005-11-29

Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-11-29

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, bei Artikel 12 - es geht hier um den Wohnsitzkanton - der Minderheit Ruey zuzustimmen. Kinderzulagen sind trotzdem noch Lohnbestandteil. Also sind sie dort zu unterstellen, wo der Arbeitgeber seinen Wohnsitz hat. Die komplizierten Abrechnungssysteme, die durch die neue Regelung entstehen würden, sind fast nicht ausführbar.

Auch bei einer Festschreibung der Mindestzulage, wie wir sie jetzt beschlossen haben, gäbe es diese Unterschiede. Man nimmt ja nicht an, dass es eine Herabsetzung der Kinderzulagen in den Kantonen geben wird, die Kinderzulagen haben, die über unsere Mindestgrenze hinausgehen. Somit gibt es für den Arbeitgeber ein viel komplizierteres Abrechnungssystem, wenn er für verschiedene Kantone Kinderzulagen von verschiedener Höhe abrechnen muss.

Deshalb bin ich dafür, dass der Standort- beziehungsweise Wohnsitzkanton massgebend ist.

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