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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2005-11-29

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-11-29

Wortprotokoll

Ich glaube, wir sprechen jetzt zu Artikel 11 und nicht zu Artikel 12, wie das Herr Scherer getan hat. Bei Artikel 11 unterstützt die CVP-Fraktion den Abschnittstitel "Erwerbstätige nichtlandwirtschaftlicher Berufe" sowie auch die Fassung der Kommissionsmehrheit, wie sie der Nationalrat schon einmal beschlossen hat. Dies ist die logische Konsequenz aus dem Prinzip, das wir unterstützen, "für jedes Kind eine Zulage".

Schlössen wir uns dem Konzept des Ständerates und der Kommissionsminderheit an und würden wir Selbstständigerwerbende nicht dem Gesetz unterstellen, würden wir ein Schlupfloch öffnen. Bei Selbstständigerwerbenden müsste sich nur ein Partner mit einem minimalen Pensum anstellen lassen, um Kinderzulagen auslösen zu können. Wir lehnen dieses Konzept ab. Es würde durch eine rechtsungleiche Behandlung von Unselbstständigerwerbenden und Selbstständigerwerbenden ein gewisses Missbrauchspotenzial schaffen. Selbstständigerwerbende könnten zu Kinderzulagen kommen, ohne Beiträge zu entrichten. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Status zwischen selbstständigerwerbend und unselbstständigerwerbend wechseln kann. Insbesondere bei Umstrukturierungen und Stellenabbau wird der Gang in die selbstständige Erwerbstätigkeit propagiert. Gerade in diesen Fällen kann es für die Betroffenen von Bedeutung sein, dass ihnen Kinderzulagen nicht verloren gehen.

Wir dürfen mit einem neuen Gesetz weder Schlupflöcher noch neue Ungerechtigkeiten schaffen. Bleiben wir beim Grundsatz "ein Kind, eine Zulage", und unterstellen wir unselbstständig erwerbstätige, selbstständig erwerbstätige und auch nichterwerbstätige Familien dem Gesetz.

Die CVP-Fraktion stimmt mehrheitlich der Kommissionsmehrheit zu und ersucht Sie, dies auch zu tun.