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AB 59679

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-11-29

Wortprotokoll

Es tönt natürlich schon eigenartig, wenn man einerseits einer Gruppe, nämlich der Gruppe der Selbstständigerwerbenden, die keine Familienzulagen will, diese aufzwingen will und wenn die gleichen Befürworter anderseits in diesem Zusammenhang von Schlupflöchern sprechen. Es ist eigenartig, und ich finde es doch etwas problematisch, wenn wir meinen, dass die Selbstständigerwerbenden in unserem Land heute so weit sind, dass man ihnen Schlupflöcher aufzwingen will.

Die Idee und die Absicht, die man mit der Familienzulage verfolgt, hat Herr Ruey deutlich ausgeführt, und es kann nicht sein, dass wir hier eine Sozialleistung auf einen zusätzlichen Kreis ausdehnen, der diese Leistung nicht will und in der Regel auch nicht braucht. Der nächste Schritt würde vielleicht dann von den Befürwortern folgen, indem sie plötzlich sagen, Selbstständigerwerbende, die zum Beispiel eine Einzelfirma besitzen, müssen auch zwangsweise eine zweite Säule aufbauen. Auch dort arbeiten wir nach dem Prinzip der Freiwilligkeit, und wir in der SVP sind der Meinung, dass man auch hier bei der Familienzulage die Freiwilligkeit beachten sollte: Man kann, man muss nicht.

Wir versuchen mit dieser Familienzulage oder mit der zwangsweisen Einführung bei den Selbstständigerwerbenden auch Einzelprobleme in einem Gesetz zu lösen. Ich habe hier in diesem hohen Hause schon oft gehört, dass man die Probleme einzelner Betroffener nicht in einem Gesetz regeln sollte. Halten wir uns doch auch hier an dieses Prinzip, und halten wir uns zudem an das Prinzip der Selbstverantwortung! Selbstständigerwerbende wollen für ihr Erwerbsleben in der Regel Selbstverantwortung übernehmen, sie wollen selber verantwortlich sein für ihr Einkommen. Zwingen wir ihnen hier nicht etwas auf, was sie nicht wollen!

Ich bitte Sie also auch in diesem Zusammenhang, wie das auch die Vorredner der FDP-Fraktion gemacht haben, hier dem Ständerat zu folgen und die Freiwilligkeit weiterhin zuzulassen.