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Leu Josef · Nationalrat · 2005-11-30

Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-11-30

Wortprotokoll

Bei dieser Differenz betreffend Artikel 9 geht es um den Rechtsschutz. Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, bei Artikel 9 Absatz 2bis am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Es geht darum, festzuhalten, dass das grundsätzliche Beschwerderecht der Wettbewerbskommission - falls nötig - auch den Gang an das Bundesgericht beinhalten soll. Dies soll dann möglich sein, wenn es um letztinstanzliche kantonale Entscheide geht, welche Beschränkungen des freien Marktzuganges im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens betreffen.

Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass alles getan werden muss, damit der Binnenmarkt tatsächlich funktioniert, auch im unterschwelligen Bereich.

Stimmen Sie daher der Mehrheit der Kommission zu; das Abstimmungsergebnis lautete 15 zu 9 Stimmen.

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