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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2000-09-18

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-18

Wortprotokoll

Ich möchte vorausschicken: Mit dieser Parlamentarischen Initiative der SGK-NR wird ein Fehlentscheid, welcher vor gut zwei Jahren gefällt worden ist, korrigiert. Es geht heute nicht darum, das Problem der Finanzierung der AHV zu lösen. Das ist dann Aufgabe der 11. AHV-Revision und ist dort in der Vorlage 1 auch aufgeführt. Die SVP-Fraktion hat diese Korrektur damals, 1998 schon, als Minderheit gefordert. Ich muss Ihnen gestehen, ich freue mich, dass wir heute offensichtlich in der Lage sind, diese Korrektur vorzunehmen, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber sich hinter diese Änderung stellen.

Wenn der oftmals in der Bevölkerung als Entschuldigung für das Fehlen bei Abstimmungen verwendete Spruch "Die in Bern machen sowieso, was sie wollen" je Gültigkeit gehabt hat, dann hier bei diesem Bundesbeschluss. Weder der Bundesrat noch irgendein Mitglied des Parlamentes - kein Mensch hat im Vorfeld der Volksabstimmung 1993 über die Erhebung eines Mehrwertsteuerprozentes für die Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die AHV davon gesprochen, dass damit gleichzeitig die Bundeskasse um ein paar hundert Millionen Franken im Jahr entlastet werden soll. Irgendein innovativer Geist, welcher im Finanzdepartement für neue Einnahmen zuständig ist, hat sich dann aber fünf Jahre nach der Volksabstimmung unter dem Eindruck des nicht zu erreichenden "Haushaltziels 2001" einen Teil dieser Einnahmen unter den Nagel gerissen und mit unhaltbaren und teils fadenscheinigen Argumenten leider eine Mehrheit im Parlament dafür gefunden. Diesen Entscheid gilt es heute zu korrigieren. Damit wird man dem Volksentscheid von 1993 in vollem Umfang gerecht, er ist dann ordnungsgemäss vollzogen.

Wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang auch die Bemerkung, dass mit dem Antrag der Mehrheit der Kommission die Finanzierung der AHV - wenn es auch nur indirekt darum geht - an Transparenz gewinnen wird. Im Gesetz steht, dass die öffentliche Hand 20 Prozent der AHV-Ausgaben trägt: 3 Prozent entfallen auf die Kantone und 17 Prozent auf den Bund. Dass aber die Tabaksteuer und die Steuer für gebrannte Wasser - also zurzeit etwa 2 Milliarden Franken im Jahr - zweckgebundene Mittel für den Bundesbeitrag an die AHV sind, dürfte weniger Eingeweihten kaum bekannt sein. Der Beitrag aus allgemeinen Mitteln der Bundeskasse betrug im vergangenen Jahr tatsächlich nur noch etwa 9 Prozent der Ausgaben der AHV. 1998 waren es übrigens noch etwa 2 Prozent mehr.

Die Bundeskasse verabschiedet sich mit einem geringeren Beitrag aus allgemeinen Mitteln schrittweise aus der Finanzierung der AHV. Wir können uns dann im Rahmen der 11. AHV-Revision noch verstärkt mit der Frage der Transparenz der AHV-Finanzierung und der Frage, ob der Bund seine Beteiligung ändern soll, auseinander setzen. Es geht meines Erachtens nicht an, dass der in der AHV-Gesetzgebung verankerte Bundesbeitrag gleich bleiben soll, dass aber die Bundeskasse unter dem Titel "AHV-Finanzierung durch Mehrwertsteuer" von diesem Beitrag schrittweise [PAGE 877] entlastet wird. Diese Entlastung ist unbegründet und heute auch aus Sicht des AHV-Gesetzes nicht haltbar.

Dass eine Minderheit der Kommission, bestehend vor allem aus Mitgliedern der freisinnigen Fraktion, die Entwicklung der Entnahme von AHV-Geldern für die Bundeskasse unterstützt, ist für mich doch eigentlich erstaunlich und noch eine Bemerkung wert: Diese verdeckte Sanierung des Bundeshaushalts zulasten der AHV trägt nur dazu bei, das ungebremste Ausgabenwachstum des Bundeshaushaltes aufrechtzuerhalten. Das dürfte ja wohl kaum in Ihrem Interesse sein. Damit wird der Druck, neue Steuern für die AHV zu erheben, selbstverständlich grösser, wenn auch das Problem mit diesem Entscheid in keiner Art und Weise gelöst ist. Aber der Druck, dieses Problem zu lösen, dürfte aufgrund dieses Entscheides etwas abnehmen. Andererseits dürfte aber der Druck auf den Bundesrat steigen, Budgets vorzulegen, die etwas besser aussehen als dasjenige, das wir für nächstes Jahr zu erwarten haben. Wenn der Bundesrat offensichtlich immer noch in der Lage ist, Ausgabenwachstumsraten vorzuschlagen, die 5 Prozent höher sind als jene des Vorjahres, dann lässt das den Schluss zu, dass solche Korrekturen, wie wir sie mit dieser Parlamentarischen Initiative anstreben, durchaus noch möglich sind.

Wenn es noch einen Beweis für die Richtigkeit des vorgeschlagenen Vorgehens gebraucht hat, hat ihn der Bundesrat in seiner Stellungnahme wohl selbst am besten erbracht. Er schreibt, dass dieser Einnahmenausfall die Erreichung des "Haushaltziels 2001" wieder zunichte machen könnte. Das Mehrwertsteuerprozent, über das wir heute reden, wurde vom Volk für die AHV und nicht für die Erreichung des Haushaltziels bewilligt. Darum geht es, und darum möchte ich Sie bitten, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.