AB 59835
Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-11-30
Wortprotokoll
Sie alle haben das Schreiben der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte auf dem Tisch, in dem Ihnen dargelegt wird, dass die angemeldeten Kontrollen die Glaubwürdigkeit des Systems infrage stellen. Die Kantonstierärzte sind gar der Meinung, die Pflicht, ihre Kontrollen anzumelden, würde den Vollzug verunmöglichen.
Es ist ja nicht irgendwer, der bei den Bauern auf den Höfen "herumschnüffelt"; es sind die mit dem Vollzug des Gesetzes betrauten Behörden. Im Tierschutzbereich sind dies in aller Regel eben die Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte. Auf dem Bau kommt der Arbeitsinspektor, im Gastgewerbe kommt der Lebensmittelinspektor - unangemeldet. Man hat also keine Zeit, noch schnell die Küche aufzuräumen, die verdorbenen Lebensmittel wegzuwerfen und die Küchenschaben zu vertreiben. Das ist auch richtig so, schliesslich geht es um die Einhaltung von Vorschriften. Zu fürchten haben sich nur diejenigen, welche die Vorschriften missachten. Der Lebensmitteldetailhandel wird ebenfalls kontrolliert - und halt eben auch die Bauern.
Bei den Bauern geht es zusätzlich noch um die Berechtigung von Direktzahlungen. Die öffentliche Hand, die diese Gelder verteilt, hat durchaus ein Interesse, sie nur an diejenigen zu verteilen, die einen Anspruch darauf haben, weil sie sich an die Vorschriften halten. Um das zu überprüfen, müssen solche Kontrollen auch unangemeldet erfolgen können. Das ist selbstverständlich.
Wir bitten Sie deshalb, den Antrag der Minderheit abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.