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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-12-01

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-01

Wortprotokoll

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, wie schon der Ständerat und die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission, die Kosa-Initiative zur Ablehnung.

Diese Initiative weist in eine falsche Richtung. Sie verknüpft nämlich den geld- und währungspolitischen Auftrag unserer Nationalbank mit einer sozialpolitischen Zweckbindung. Damit schafft sie Raum für politische Einflussnahme auf die Nationalbank. Dadurch werden Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit dieses Institutes, und das ist das eigentliche Kapital einer Notenbank, aufs Spiel gesetzt. Die Kosa-Initiative erschliesst keine neuen Finanzquellen, Herr Rechsteiner, sondern es würden, wenn man sie annehmen würde, lediglich Mittel umverteilt. Das heisst, wenn diese Mittel an einem anderen Ort eingesetzt werden, fehlen sie in der Bundeskasse. Durch die Annahme dieser Initiative würden dem Bund dann eben Mittel entzogen. Dann müssten wir diesen Einnahmenausfall durch andere Einnahmen, Steuern, Ausgabenkürzungen oder Aufgabenverzicht kompensieren. Die Initiative gibt namentlich keine Antwort auf die Frage, wie dann diese Ausfälle kompensiert werden sollen.

Der Bundesrat hat sich von Anfang an für eine nachhaltige Verwendung dieser 7 Milliarden Franken ausgesprochen. Ich zitiere den Beschluss vom März 2005, der wie folgt lautet: "Der Bundesrat setzt sich für eine nachhaltige Verwendung des Bundesdrittels am Goldvermögen ein, die den finanzpolitischen Spielraum des Bundes erhöht. Diese Voraussetzung erfüllen ein Schuldenabbau oder eine Zweckbindung zugunsten der AHV oder eine Zweckbindung zugunsten der IV. Sollte sich das Parlament für eine Zweckbindung zugunsten der AHV oder IV entscheiden, wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass dadurch seine Anstrengungen zur dringend notwendigen und nachhaltigen Sanierung dieser Sozialversicherungen nicht infrage gestellt sind."

In diesem Sinne empfiehlt Ihnen der Bundesrat, auf die Vorlage einzutreten und gemäss den Anträgen der Mehrheit der vorberatenden Kommission zu beschliessen.