Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2000-09-18
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-18
Wortprotokoll
In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit will ich die Debatte nicht unnötig verlängern. Ich würde Ihnen aber gerne zwei zusätzliche Gründe nennen, weshalb Sie heute, sozusagen fünf vor zwölf, also kurz vor der Revision des Betäubungsmittelgesetzes, diese Motion durchaus ablehnen können, und zwar sind dies ganz pragmatische Gründe:
1. Natürlich ist die Situation im Cannabis-Bereich aus vielen Gründen unhaltbar, und zwar in den Bereichen des Konsums, des Handels, des Anbaus; Sie haben die Vorrednerinnen und Vorredner gehört. Aber wie Sie wissen, ist es fünf vor zwölf vor der Revision des Betäubungsmittelgesetzes, in der eben geregelt werden soll, wie mit dem Cannabis umzugehen sei. Ich bin sehr gespannt auf das Votum von Frau Bundesrätin Dreifuss. Ich hoffe aber sehr, dass sie bestätigen wird, dass wir demnächst die Leitplanken für diese Revision erhalten werden. Diese Revision wird ein Cannabismodell mit beinhalten, sie wird sich zur Frage des Konsums, zur Frage eines eventuellen Anbaus und eines eventuellen Handels und dessen Regulierung äussern müssen. Deshalb bin ich dafür, dass wir jetzt auf eine Überweisung der Motion verzichten.
2. Das Bundesgericht hat in der Zwischenzeit eine Reihe von Leitplanken gesetzt und eine gewisse Klarheit geschaffen. Der Grenzwert der vom Motionär geforderten 0,3 Prozent THC etwa ist seither vom Bundesgericht bestätigt worden. Es gibt zusätzliche Leitplanken, wie sie in der Motion verlangt wurden, sodass zumindest einige Aspekte als erfüllt betrachtet werden können.
Aus pragmatischen Gründen, aber auch wegen der teilweisen Erfüllung gewisser Anliegen bitte ich Sie, jetzt, so kurz vor der Revision, diese Motion nicht zu überweisen, sondern die Gesamtdebatte über den Umgang mit Cannabis im Rahmen der Revision des Betäubungsmittelgesetzes zu führen.