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Speck Christian · Nationalrat · 1999-12-20

Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-20

Wortprotokoll

Die Parlamentarische Initiative Gysin Remo betreffend die Steuerbefreiung von internationalen Organisationen ist einer von verschiedenen Vorstössen, die durch den Beschluss des Bundesrates vom 16. September 1998 ausgelöst wurden. Damals beschloss der Bundesrat bekanntlich, das IOK auf dessen Gesuch hin weitgehend von der Mehrwertsteuerpflicht zu befreien. Weitere Vorstösse mit ähnlicher Zielrichtung wurden von der grünen Fraktion und von Kollegin Weber Agnes eingereicht. Dazu kamen die Einfachen Anfragen Fehr Jacqueline und Genner. Sie forderten, dass die Mehrwertsteuerbefreiung wieder rückgängig gemacht wird. Die Übung konnte dann abgebrochen werden, nachdem das IOK sein Gesuch bekanntlich zurückgezogen hatte.

Die Parlamentarische Initiative Gysin Remo verlangt nun, dass der Bundesbeschluss betreffend Vereinbarungen mit internationalen Organisationen über ihr rechtliches Statut in der Schweiz zu revidieren sei. Die dem Bund gegebene Kompetenz, internationalen Organisationen Ausnahmen von der Steuergesetzgebung des Bundes zu gewähren, sei durch eine gesetzliche Regelung zu ersetzen, welche die Gefahr von Präjudizien und Willkür ausschliesse. Weiter gehende Gewährungen von Steuerprivilegien müssten von den eidgenössischen Räten genehmigt werden. So weit die Parlamentarische Initiative.

Die WAK hat sich eingehend mit den Steuerprivilegien befasst, welche internationalen Organisationen und Institutionen in der Schweiz eingeräumt werden.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hat auf Verlangen der WAK am 1. Juni 1999 einen ausführlichen Bericht zur diesbezüglichen Politik des Bundesrates vorgelegt. In diesem Bericht wird insbesondere festgehalten, dass die in der Parlamentarischen Initiative gemachte Aussage, der Entscheid des Bundesrates betreffend das IOK stütze sich auf den Bundesbeschluss vom 30. September 1955, nicht richtig ist. Der Bundesrat beantragte damals die Steuerbefreiung für das IOK ausschliesslich gestützt auf Artikel 102 Ziffer 8 der Bundesverfassung.

Zu den Beratungen der Kommission: Für die Mehrheit ist zwar bei der Frage der Steuerbefreiung von internationalen Organisationen ein gewisser Handlungsbedarf gegeben. Die Bundesverwaltung konnte ihr aber glaubhaft versichern, dass Revisionsarbeiten am Bundesbeschluss von 1955 bereits im Gang sind. Dabei wird auch der im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung des IOK geführten Diskussion Rechnung getragen. Es ist beabsichtigt, in einem neuen Gesetz zu definieren, welche Organisationen in den Genuss der Privilegien und Immunitäten kommen und in welchem Ausmass diese Organisationen privilegiert werden.

Der Gesetzentwurf sollte in ein bis eineinhalb Jahren vorliegen.

Aufgrund der Zusicherung der Bundesverwaltung, dass an der Problematik gearbeitet werde, beantragt die Mehrheit, der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie verzichtet auch darauf, mittels eines Vorstosses eben diese Reform zu fordern.

Sie haben von Frau Fässler die Argumente der Minderheit dargelegt erhalten. Sie befürwortet zwar, dass der Bundesrat die Staatsabkommen in eigener Kompetenz abschliessen können muss. Hingegen ist der im Bundesbeschluss von 1955 gewährte Ermessensspielraum einzuengen. Die Regierung, so die Minderheit, ist ja heute befugt, zugunsten von internationalen Organisationen Ausnahmen von der Steuergesetzgebung des Bundes vorzusehen. Diese Bestimmung ist für die Minderheit viel zu weit gefasst.

Die WAK beantragt Ihnen mit 10 zu 6 Stimmen, der Parlamentarischen Initiative Gysin Remo keine Folge zu geben.