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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-12-05

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-05

Wortprotokoll

In der Tat sind Friedensförderung und Schutz der Menschenrechte eine Priorität unserer Aussenpolitik. Diese Priorität manifestiert sich auch im Budget. Dabei ist es nicht so, dass diese Kosten in den letzten Jahren ungesäumt angestiegen sind, sondern sie sind, ähnlich wie auch die Ausgaben für unsere Armee, im Zusammenhang mit den beiden Entlastungsprogrammen bereits zum Teil erheblich reduziert worden.

Das Konzept der zivilen Konfliktbearbeitung und der Menschenrechte beruht in der Tat auf mehreren Säulen. Hier haben wir jene des EDA. Im Bereich des EDA sprechen wir von gegen 50 Millionen Franken. Ich sage das bewusst mit einer Annäherungsgrösse, weil ich es den Ausgaben für die Armee gegenüberstelle, wo wir heute bei etwa 3,8 Milliarden Franken angelangt sind. In diesem Bereich ist es eine Summe von vielleicht 1,5 Prozent dessen, was wir mit Recht für die Sicherheit unseres Landes im militärischen Bereich ausgeben.

Wir handeln uns hier sehr viele Erfolge und Sympathien ein. Wir können bei der Hilfe gegen Gewalttaten, gegen Gewaltkonflikte, bei der Hilfe in bewaffneten Konflikten, aber auch zur Vermeidung von Fluchtgründen sehr viel beitragen. Wir haben die Möglichkeit - es wurde gesagt -, einen Teil dieser Ausgaben, insofern sie zugunsten von Entwicklungsländern eingesetzt werden, als Entwicklungshilfeausgaben gemäss OECD anrechnen zu lassen. Das ist gleichsam eine erwünschte Nebenwirkung.

Nachdem in diesen Bereichen in beiden Entlastungsprogrammen bereits gekürzt wurde, ersuche ich Sie, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und den Mehrheitsantrag abzulehnen.