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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2005-12-05

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-05

Wortprotokoll

Im Namen der grossen Mehrheit der WBK beantrage ich Ihnen, den Beitrag an Bibliomedia nicht auf die vom Bundesrat beantragten 1,5 Millionen Franken zu reduzieren, sondern bei den vom Parlament beschlossenen 2 Millionen pro Jahr zu bleiben. Vor genau zwei Jahren haben wir hier die Situation und Unterstützung von Bibliomedia eingehend diskutiert. Es ging dabei auch um die Festlegung der Finanzhilfen für die Jahre 2004-2007. Damals schon wollte der Bundesrat den Beitrag für die Jahre 2006 und 2007 von 2 auf 1,5 Millionen Franken kürzen. Das Parlament hat sich dagegen ausgesprochen.

Der Bundesrat sagt jetzt, es gebe hier eine Unstimmigkeit zum Entlastungsprogramm, bei dem das Parlament einer Kürzung zugestimmt habe. Es ist richtig, das Parlament war hier nicht ganz konsistent. Aber entscheidend - auch für den [PAGE 1694] Bundesrat! - sollte doch der zum Ausdruck gebrachte Wille des Parlamentes sein, und dieser ist zweifellos aus dem speziellen Beschluss zu Bibliomedia ersichtlich. Auch im Recht gilt bei Unklarheiten, dass ein besonderes Gesetz einer allgemeinen Regelung und ein späterer Beschluss einem früheren vorgeht. Beides trifft hier zu.

Dass dies auch dem Bundesrat und der Verwaltung klar war, ergibt sich im Übrigen aus der Leistungsvereinbarung mit Bibliomedia. Diese datiert vom Mai 2004 und spricht ganz klar von 2 Millionen Franken pro Jahr. Es geht nun nicht an, dass sich der Bundesrat sang- und klanglos über diesen Parlamentsbeschluss hinwegsetzt, ja bei der im Voranschlag aufgeführten Statistik einfach einen falschen Zahlungsrahmen als Beschluss der eidgenössischen Räte aufführt. Sie werden vielleicht sagen, es gehe nur um eine halbe Million Franken. Das stimmt: Eine halbe Million ist ein kleiner Betrag, gemessen am ganzen Budget. Aber diese halbe Million macht für Bibliomedia einen Viertel des Bundesbeitrages aus und hätte enorme Folgekosten.

Ich möchte versuchen, Ihnen hier noch einmal ganz kurz die Gründe darzulegen, die die eidgenössischen Räte vor zwei Jahren bewogen haben, entgegen dem Antrag des Bundesrates die Fortführung des Bundesbeitrages von 2 Millionen Franken vorzusehen.

Die Stiftung Bibliomedia Schweiz fördert das allgemeine Bibliothekswesen in der Schweiz, namentlich in bibliothekarisch ungenügend ausgerüsteten Regionen. Sie stellt als Ressourcenbibliothek den Zugang der gesamten Bevölkerung zum Buch, aber auch zu anderen Medien sicher. Bibliomedia nimmt drei ganz wichtige Aufgaben wahr: erstens die Leseförderung; zweitens den regionalen Ausgleich und eine ausgeglichene Versorgung aller Landesteile; drittens den Austausch und die Integration. Gerade die Förderung der Lesekompetenz ist letztlich Grundlage aller weiterführenden Anstrengungen in der Bildungspolitik. Denken Sie nur an die Pisa-Studie, die gezeigt hat, dass die Schweiz unter dem Durchschnitt liegt und Handlungsbedarf besteht. Die bestrangierten Länder dieser Studie haben den Wert und die Notwendigkeit der Existenz eines funktionierenden Bibliothekssystems erkannt und investieren entsprechend. Die Aufgaben von Bibliomedia liegen somit im nationalen und öffentlichen Interesse.

Eigentlich müssten angesichts der wichtigen Aufgaben noch viel mehr Mittel eingesetzt werden. Diesen Antrag stellen wir Ihnen angesichts der heutigen Finanzlage schon gar nicht, aber die Bundeshilfe muss mindestens im gleichen Umfang von 2 Millionen Franken pro Jahr weitergeführt werden. Eine Kürzung wäre nicht zu verkraften, ja ginge in die völlig falsche Richtung. Schon aus all diesen Gründen ist es zwingend, dass wir an unserem seinerzeitigen Beschluss festhalten.

Aber es kommt noch ein weiterer, übergeordneter Grund dazu, und das ist unsere Glaubwürdigkeit und unsere Zuverlässigkeit als Parlament. Wenn das Parlament Beschlüsse fasst, sollen sich die Betroffenen auch darauf verlassen können. Dann soll nicht auf kaltem Weg und von heute auf morgen ein expliziter Beschluss wieder aufgehoben werden.

Im Interesse also auch unserer Glaubwürdigkeit, im Interesse der Lesekompetenz in unserem Land, aber auch im Interesse unserer Jugend bitte ich Sie eindringlich, hier dem Antrag Ihrer WBK zuzustimmen.