Fässler Hildegard · Nationalrat · 1999-12-20
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-20
Wortprotokoll
Sie erinnern sich sicher noch: Auslöser dieses ganzen Geschäftes war die Geschichte mit der Befreiung des IOK von der Mehrwertsteuer. Dieses Gremium wurde damals auf etwas merkwürdige Art und Weise von der Mehrwertsteuer befreit. Wir haben das ausführlich diskutiert. Zum Glück hat dann das IOK selber gemerkt, dass das keine besonders gute Idee war, und es hat den Antrag auf diese Befreiung wieder zurückgezogen. Vielleicht sind die notwendigen Reformen, die das IOK auch sonst noch nötig hat, durch diese Geschichte ein bisschen in Schwung gekommen.
Die Verwaltung hat uns zu dieser Parlamentarischen Initiative nun erklärt, Privilegien und Immunitäten würden nicht gewährt, um Institutionen oder Personen zu bevorteilen, sondern in erster Linie deshalb, um den Organisationen zu erlauben, ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit [PAGE 2582] wahrzunehmen. Da wollen wir mit dieser Parlamentarischen Initiative auch nicht eingreifen. Man konnte mir aber nicht erklären, welche Einschränkung das Ausfüllen einer Steuererklärung für eine solche Organisation bedeuten soll. Wenn unter Einschränkung der Unabhängigkeit verstanden werden soll, dass man Steuererklärungen ausfüllen muss, wären wir hier drin alle sehr eingeschränkt. Dieses Argument hat mich überhaupt nicht überzeugt.
Die Verwaltung hat uns weiter gesagt, dass zurzeit die Privilegien und Immunitäten auf der Basis des Bundesbeschlusses von 1955 und von Artikel 102 Ziffer 8 der Bundesverfassung gewährt würden. Sie sagt selber, es zeige sich jedoch, dass diese gesetzlichen Grundlagen nicht mehr geeignet seien, um den Anfragen - es kommen immer wieder Anfragen - auf solche Befreiungen zu entsprechen. Aus diesem Grund seien das EJPD und das EDA der Ansicht, dass es notwendig sei, die rechtliche Situation zu klären. Sie hätten daher beschlossen, die gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen und diesbezügliche Vorschläge einzureichen. Über die diesbezügliche zeitliche Frist konnte man uns aber nicht informieren.
Wenn Sie dieser Parlamentarischen Initiative Folge geben, wozu ich Sie einladen möchte, machen Sie Folgendes - die Minderheit beantragt dies ja -: Bei der weiteren Bearbeitung der Initiative könnte man durchaus die angekündigte Revision des Bundesbeschlusses von 1955 abwarten. Wenn dann aber vom Bundesrat in naher Zukunft keine Botschaft kommt, könnten wir mittels dieser Parlamentarischen Initiative Druck ausüben und selber weiter in dieser Richtung vorstellig werden.
Es ist also keine Zweispurigkeit, wenn von der Verwaltung her allenfalls hier schon gearbeitet wird, sondern wir könnten diese Vorschläge dann übernehmen. Würden aber keine Vorschläge gemacht, dann hätten wir hier die Möglichkeit, ein Problem zu lösen, das selbst von der Verwaltung als unbefriedigend geregelt angesehen wird.