preparatory:AB 60294
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-06
Wortprotokoll
Zu Recht hat der Bundesrat hier einen Betrag von 5 Millionen Franken eingesetzt, den ich Ihnen mit der Minderheit und mit dem Bundesrat zur Genehmigung beantrage.
Der Bundesrat hat nichts anderes gemacht, als dem Postulat 04.3001 der WAK des Nationalrates aus dem Jahre 2004 nachzukommen, welches eine Informations- und Sensibilisierungskampagne vor Inkrafttreten des wichtigen Gesetzes über die Schwarzarbeit gefordert hat. Die budgetierten Kosten für diese Informationskampagne liegen bei 3,5 Millionen Franken. Die restlichen 1,5 Millionen Franken dieses bundesrätlichen Kredites sind Beiträge an die Kantone für den Vollzug des Gesetzes und haben nichts mit der Infokampagne zu tun. Wenn Sie hier jetzt weitere 1,5 Millionen Franken wegnehmen, wie das die Mehrheit der Finanzkommission leider will, bleiben für die Informationskampagne nur noch 2 Millionen Franken, und das ist schlicht zu wenig, um diesem wichtigen Gesetz einen guten Start und eine ökonomische Wirkung zu geben.
Mit Hilfe einer solchen Kampagne soll nämlich die Bevölkerung bezüglich der Schwarzarbeit sensibilisiert werden. Es kann aufgezeigt werden, dass es bei der Schwarzarbeit nur Verliererinnen und Verlierer gibt; es soll aufgeräumt werden mit der Vorstellung, dass Schwarzarbeit ein Kavaliersdelikt sei; es soll insbesondere aufgezeigt werden, welche Einnahmen dem Staat - dem Bund, den Kantonen, den Gemeinden und den Sozialversicherungen - durch die Schwarzarbeit entgehen.
Sie wissen alle: Beziffert ist, dass die Schweiz Ausfälle aus Schwarzarbeit im Umfang von jährlich rund 37 Milliarden Franken hat. Das sind gut 9 Prozent des BIP, die dem Staat jährlich durch Schwarzarbeit entgehen. Angesichts dieser Zahlen, die im Steuerbereich und bei den Sozialversicherungen fehlen, sind die 3,5 Millionen Franken, die der Bundesrat für diese Kampagne eingesetzt hat, überhaupt nicht überrissen. Der Betrag wurde schon im Laufe der Budgetvorbereitung auf diese 3,5 Millionen Franken gekürzt. Denken Sie daran: Schon 10 bis 20 versteuerte Milliarden auf diese geschätzten 37 Milliarden Franken, die pro Jahr entgehen, würden 1 bis 2 Milliarden Mehreinnahmen für die AHV bedeuten.
Ich appelliere daher an alle in diesem Saal, die ein ernsthaftes Interesse daran haben, auch die AHV-Finanzierung zu verbessern, dieser Kampagne hier ihre Stimme zu geben und der Minderheit zuzustimmen.
Schwarzarbeit ist auch mit Lohnpolitik verbunden. Schwarzarbeit bedeutet in aller Regel Lohndumping. Durch Schwarzarbeit werden Mindeststandards unterlaufen. Arbeitsplätze mit legalen Arbeitsbedingungen, also legal agierende Arbeitgebende und Arbeitnehmende, werden durch Schwarzarbeit unterlaufen. Erwerbstätige - und das ist noch schlimmer -, die schwarzarbeiten, arbeiten ohne rechtlichen und sozialen Schutz. Daher ist es wesentlich, dass wir insbesondere die Arbeitgebenden mit dieser Kampagne vor Inkrafttreten des Gesetzes auf die Wirkungen dieses Gesetzes aufmerksam machen können. Es geht darum, gerade die Arbeitgebenden auch zu informieren, dass sie vereinfachte Meldeverfahren zur Verfügung gestellt kriegen; das ist eine Errungenschaft dieses Gesetzes.
Im Übrigen hat die Rechte in diesem Rat dem Gesetz hier in der letzten Beratung noch wesentliche Zähne gezogen. Ich bitte Sie daher umso mehr, jetzt dafür zu sorgen, dass dieses Gesetz präventiv, informativ, gut vorbereitet und eingeleitet wird. Es kann gerade auch nicht in Ihrem Interesse sein, dass dann haufenweise Anzeigen erstattet und Justizverfahren eingeleitet werden müssen, um unrechtmässig agierende Arbeitgeber dann bestrafen zu können.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, der Minderheit und dem Bundesrat zu folgen.