Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-12-06
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-06
Wortprotokoll
Der grösste Teil dieser Position - etwa 70 Prozent - ist für die Berufsbildungsforschung vorgesehen, und dieses Gebiet ist im Aufbau, befindet sich in einer Aufbauphase. In einer solchen Phase fallen gewöhnlich Anlaufkosten an, und so ist es auch hier. Der Auftrag zu diesem Aufbau entstammt Artikel 4 des Berufsbildungsgesetzes, wo es heisst: "Zur Entwicklung der Berufsbildung fördert der Bund Studien, Pilotversuche, die Berufsbildungsforschung und die Schaffung von tragfähigen Strukturen in neuen Berufsbildungsbereichen." Diesem Auftrag kommt man nach, indem man den grössten Teil der Dienstleistungen Dritter in den Dienst dieses Aufbaus stellt.
Daneben gibt es in dieser Position einige kleinere Projekte. Sie finden sie im Text der Botschaft. Ein wichtiger Punkt ist unter anderem die Einführung des neuen Rechnungsmodells. Dazu braucht es das Kosten- und Leistungswesen. Das ist ein Beschluss, der im Rahmen des neuen Finanzhaushaltgesetzes entstanden ist, auf den wir vom Finanzdepartement natürlich auch grossen Wert legen. Denn er ermöglicht uns dann, beim Bund flächendeckend die Kostenrechnung einzuführen.
Ich ersuche Sie, hier dem Bundesrat zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.