Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-12-06
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-06
Wortprotokoll
Herr Föhn schlägt eine Kürzung im Bereich Pauschalbeiträge und Übergangsrecht vor. Er begründet diese damit, dass es sich bei diesem Posten um einen zwar prioritären Aufgabenbereich handle, allerdings sei hier im Konto so viel "Luft" vorhanden, dass man ohne weiteres Einsparungen tätigen könne, ohne damit die Qualität der Berufsbildung zu gefährden.
Die Situation ist kurz gesagt die, dass das Berufsbildungsgesetz eine Richtgrösse der Kostenbeteiligung des Bundes vorsieht. Diese Richtgrösse soll bei 25 Prozent, bei einem Viertel, liegen. Das ist der Beitrag der öffentlichen Hand, der vorgesehen ist. Der Anteil des Bundes, so, wie er sich jetzt präsentiert, ist aber davon noch weit entfernt. Wir sind je nach Beurteilung noch etwas unter 20 Prozent und sollten eigentlich das gesteckte Ziel bis im Jahr 2008 erreichen - das bedeutet mithin, in der Tendenz eher aufzustocken als abzubauen.
Jetzt komme ich wieder zurück auf die Diskussion, die wir vorhin im Zusammenhang mit den Lehrstellen geführt haben. Das geht auch in die Richtung Lehrstellen. Angesichts der in den nächsten Jahren doch anwachsenden Zahl von Jugendlichen, welche eine Lehrstelle suchen, und der kritischen Lehrstellensituation sollte man in diesem Bereich eine Kürzung verhindern. Denn da geht es jetzt um den Teil aus dem Berufsbildungsgesetz. Wenn schon eine Kürzung im Berufsbildungsbereich, dann eher im Zusammenhang mit den Innovations- und Projektbeiträgen, aber nicht hier.
Deshalb empfehle ich Ihnen im Namen des Bundesrates, den Antrag Föhn abzulehnen.