Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-12-07
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-07
Wortprotokoll
Die Anträge Cathomas und Wasserfallen lagen der Kommission nicht vor. Erlauben Sie mir aber folgende Hinweise: Bezüglich des Antrages Wasserfallen müssen Sie doch beachten, dass 80 Prozent der beantragten Mittel für die Umsetzung des kantonalen Vollzuges der Umweltschutzgesetzgebung bestimmt sind. Es ist also eine gesetzliche Grundlage. Ein erheblicher Betrag von 5 Millionen Franken ist für die Bundesinventare vorgesehen, und 2 Millionen Franken für Organisationen und Institutionen.
Aber sowohl betreffend den Antrag Wasserfallen als auch den Antrag Cathomas möchte ich auf Folgendes hinweisen: Die Position 810.4600.201 Natur- und Landschaftsschutz, die durch den Ständerat um 2 Millionen Franken gekürzt wurde, dürfen Sie nicht isoliert betrachten. Der Ständerat hat seinen Beschlüssen ein neues Konzept zugrunde gelegt. Wenn Sie auf Ihrer Fahne auf Seite A18 zurückblättern, finden Sie dort die Position 810.4200.101 Investitionskredite an die Forstwirtschaft. Sie sehen, dass der Ständerat dort auch um einen erheblichen Betrag gekürzt hat. Diese Kürzung ist bei uns ohne Diskussion und Gegenantrag durchgegangen.
Auf Seite A19 sehen Sie die Kürzung, die von Herrn Cathomas bestritten wird, in der Position 810.4600.201 Natur- und Landschaftsschutz. Wenn Sie die beiden Kürzungen der Seiten A18 und A19 zusammenzählen, sehen Sie - unter Beizug der Position 810.4600.101 Schutz vor Naturereignissen -, dass der Ständerat den so gekürzten Betrag dort aufgestockt hat. Der Gesamtbetrag ist derselbe, aber der Ständerat hat mit Blick auf die Ereignisse des Jahres 2005 eine meines Erachtens vernünftige Umschichtung vorgenommen.
Ich bitte Sie deshalb, die Anträge Cathomas und Wasserfallen mit Verweis auf diese Begründung bzw. das Konzept des Ständerates, das wir stillschweigend übernommen haben und nun fortsetzen sollten, abzulehnen.