Vischer Daniel · Nationalrat · 2005-12-07
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-12-07
Wortprotokoll
Herr Bundesrat, sind Sie nicht auch der folgenden Meinung? Die Essenz des Bundesgerichtsentscheides ist doch, dass es bei der Nothilfe gar nicht darauf ankommt, wer diese Nothilfe will. Es ist also völlig wurst, ob es ein Asylant ist, ein Ausländer, eine Ausländerin, ein sonstiger Mensch, der sich hier aufhält. Deswegen gibt es gar keine Begründung dafür, dass im Asylgesetz überhaupt diesbezüglich eine Regelung vorhanden ist, denn es gelten die Bestimmungen des Nothilferechtes. Hingegen hat das Asylgesetz hierzu eigentlich gar nichts zu sagen.