Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-09-19
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-09-19
Wortprotokoll
Zunächst etwas Juristisches zu Herrn Blocher: Ich muss zwischen Kriechspuren und Standspuren unterscheiden. Was die Kriechspuren angeht, so sehen der Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung und das Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet vor, dass die Verkehrskapazität auf den Transitstrassen nicht erhöht werden darf. Die Strecke Amsteg-Göschenen gehört zu einer dieser Transitstrassen. Der Bau einer Kriechspur ist daher mit der Verfassung und dem Gesetz nicht vereinbar, weil die Kapazität erhöht würde. Würde nun aber die Motion der SVP-Fraktion überwiesen und würde sie der Ständerat ebenfalls überweisen, dann wäre in der Tat der Bundesrat beauftragt, die Bundesverfassung und das Gesetz entsprechend zu ändern. Wir würden dann einen neuen Artikel in die Bundesverfassung aufnehmen. Das würde dann vielleicht der berühmte "Kriechspurenartikel", der auf eine Motion der SVP-Fraktion zurückzuführen ist. Wir würden diesen "Kriechspuren-SVP-Verfassungsartikel" in die Vernehmlassung schicken und dann hier beraten, und am Schluss käme dieser in eine Volksabstimmung, und auch die Stände müssten ihm zustimmen. Wenn es dann so weit ist, kann die SVP-Fraktion beruhigt sagen: Wir konnten etwas bewirken, vielleicht im Kriechtempo, aber wir konnten etwas bewirken. Das einfach zur rechtlichen Klarstellung.
Etwas einfacher ist es bei der Standspur. Die Standspur führt zu keiner Kapazitätserhöhung, weil sie für Pannen dient. Die Situation zwischen Amsteg und Göschenen sieht im Detail folgendermassen aus: Der unterste, der älteste Abschnitt von Amsteg bis zur Galerie Güetli bei Gurtnellen, wurde seinerzeit in beiden Richtungen ohne Standstreifen ausgeführt. Im Rahmen von Instandstellungsarbeiten wurden später auf etwa 440 Metern Standstreifen angebracht. Der obere Abschnitt von Gurtnellen bis Göschenen weist bergwärts durchgehend eine Standspur auf, aber eine solche fehlt talwärts. Zusammengefasst heisst das Folgendes: Bergwärts gibt es etwa 67 Prozent Standspur, talwärts etwa 5 Prozent.
Eine durchgehende Standspur würde - wie in der schriftlichen Stellungnahme dargelegt - technische Probleme bieten und wäre mit hohen Kosten verbunden. Dort, wo die Standspur am dringlichsten wäre, nämlich auf dieser steilen und unübersichtlichen Strecke Amsteg-Meitschligen mit sechs Tunneln hintereinander, ist eine Trassenverbreiterung praktisch ausgeschlossen; wir müssten dort praktisch eine neue Linie suchen. Sie müssen bedenken, dass an dieser Stelle auch zahlreiche Lawinenzüge die Möglichkeiten stark einschränken würden. Es ist so, dass die Gotthard-Nordrampe damals bewusst für ein kleines Verkehrsaufkommen mit einem tiefen LKW-Anteil konzipiert worden ist.
[PAGE 912] Wir müssen daher auf die Neat, auf die flankierenden Massnahmen und die Bahnreform bauen. Wir wollen, dass 650 000 LKW-Fahrten auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gotthardbasistunnels umgelagert werden.
Es kommen noch andere Bedenken hinzu, dass nämlich gemäss Nationalstrassengesetz die Art der Gestaltung einer Nationalstrasse ausschliesslich in den Bereich des Bundesrates gehört, was Herr Blocher in seinem Votum auch ausdrücklich festgehalten hat.
Deshalb ersuchen wir Sie, den Vorstoss abzulehnen.