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AB 60536

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-08

Wortprotokoll

Die Subkommission unserer Sicherheitspolitischen Kommission hat gemäss Auftrag alle Fragen nochmals durchgesehen und viele erkannte Mängel in der vorgesehenen Beschaffung aufgelistet. Der diesbezügliche Bericht der SiK liegt vor. Ich danke der Kommission für die offene Darstellung der erkannten Mängel in der Beschaffungsvorbereitung und in der Evaluation. Der Bericht stellt klar, dass erhebliche Mängel in der Definition der Beschaffungsobjekte zu Beginn des Prozesses vorhanden waren und heute noch sind.

Herr Schwander hat etwas detaillierter ausgeführt, dass der bestmögliche Preis nicht erreicht wurde, dass der Verpflichtungskredit von 310 Millionen Franken gegenüber dem Beschaffungsvorhaben klar zu hoch ist und demzufolge Nachverhandlungen notwendig sind und dass ein Konzeptwechsel während der Beschaffung stattgefunden hat. Der Bericht erwähnt auch, dass mit einem zweistufigen Verfahren bei der Beschaffung bessere Preise zu erzielen sind.

Es kann nun aber nicht sein, dass eine Subkommission zum Verhandlungsführer wird und neue Preise oder zusätzliche Leistungen definiert. Das ist Sache einer sauberen Führung des Beschaffungsprozesses. Noch immer steht die Frage im Raum, ob ein Preis von 13 Millionen Franken pro Leicht-Heli heute angemessen ist, wenn andere Abnehmer - etwa die deutsche Luftwaffe den EC 135 oder die Rega den grösseren EC 145 - ihre Geräte zu viel günstigeren Konditionen beschaffen konnten; erstere für weniger als die Hälfte des genannten Preises. Es erstaunt mich deshalb sehr, dass angesichts so vieler Mängel nicht eine Neuausschreibung aufgrund eines klaren Anforderungsprofils und Pflichtenheftes verlangt wird. Gleichzeitig muss dann auch das Kostengerüst der Pilotenausbildung mit einbezogen werden.

Mit meinem Antrag will ich Sicherheit für das Parlament und Sicherheit für alle in dieser Sache erreichen. Wie es der Rechnungshof in Deutschland getan hat, kann in der Schweiz die Eidgenössische Finanzkontrolle viel zu dieser Sicherheit beitragen. Ich beantrage Ihnen, diese Abläufe, die Inhalte und die Preise vor der Freigabe des Kredites durch die Eidgenössische Finanzkontrolle überprüfen zu lassen. Sollte die Prüfung ergeben, dass die gestellten Forderungen nicht angemessen sind oder andere erhebliche Fehler vorliegen, so ist eine erneute Ausschreibung unter Vermeidung der erkannten Mängel zu machen. Dies sind wir hier dem Steuerzahler schuldig. Von diesem Antrag profitiert nicht nur das Parlament, das sich hiermit von seiner Verantwortung entlasten kann, sondern auch das VBS hinsichtlich des Vertrauens in die internen Abläufe.

Den Antrag der Minderheit I (Banga) zu Absatz 2, der vor dem Beschaffungsentscheid die Entscheidung der Weko abwarten will, will ich mit meinem Antrag zu Absatz 3 nicht tangieren. Im Gegenteil, sie sind komplementär und können beide in Kraft treten. Ich bitte darum, meinen Antrag nach der Bereinigung von Absatz 2 zur Abstimmung zu bringen.

Mit meinem Antrag zu Artikel 1 Absätze 3 und 3bis zum Rüstungsprogramm schaffen wir die Voraussetzungen, um dieses Geschäft mit der erforderlichen Klarheit und Sicherheit zu erledigen und das aufgebaute Misstrauen zu beseitigen. Es besteht kein Zeitdruck, und wir sollten uns hier auch nicht selbst unter Zeitdruck setzen, sonst besteht die Gefahr, dass dieses Geschäft ungewollt nicht aus den Schlagzeilen verschwindet.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.