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Theiler Georges · Nationalrat · 2005-12-08

Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-08

Wortprotokoll

Weil sie ein Konzept darstellen, spreche ich zu beiden Minderheitsanträgen gleichzeitig, also zu Artikel 11 Absätze 1 und 2bis.

Ich empfehle Ihnen, bei beiden Absätzen dem Ständerat zu folgen. Wir diskutieren das FMG nun seit gut zwei Jahren. Wir dürfen feststellen, dass es einige positive Elemente aufweist. Wir haben den entbündelten Zugang, wir haben den Zugang zu den Kabelkanälen, und wir haben die Wiederverrechnung geschaffen; Sie bekommen also nur noch eine Rechnung.

Es geht heute nur noch um eine Differenz, die jedoch wesentlich ist und die wir, wenn wir heute nicht dem Ständerat folgen würden, mit der Kommission des Ständerates in einer Einigungskonferenz diskutieren müssten. Dann würde das Geschäft in den März verschoben, es würde also noch einmal eine Verzögerung geben.

Es geht bei diesem Minderheitsantrag um den Bitstromzugang. Der Ständerat, das darf man feststellen, ist uns einen guten Schritt entgegengekommen. Es gilt festzustellen, dass wir mit den nun bereinigten Fakten folgende Tatsachen haben: Die Öffnung bleibt auf das Kupferkabel beschränkt, und zwar ohne Ausnahmen. Das ist jenes Netz, das unter Monopolbedingungen entstanden ist. Der Bitstromzugang gilt nur bei marktbeherrschender Stellung, da hatten wir keine Differenz. Der Zugriffspunkt ist die Anschlusszentrale; da haben wir auch keine Differenz mehr.

Die Mehrheit der Kommission will den Zugang nun strikt auf zwei Jahre begrenzen. Was bedeutet das? Nimmt man an - was ich zwar nicht hoffe -, dass auch noch die Rechtsverfahren, die im Durchschnitt etwa anderthalb Jahre dauern, in diesen zwei Jahren abgewickelt werden, wird man den Bitstromzugang noch ein halbes Jahr nutzen können; das ist keine vernünftige Nutzungszeit mehr. Da wird es nicht möglich sein zu amortisieren. Das heisst nichts anderes als Folgendes: Wenn wir das heute gemäss Mehrheit so beschliessen, haben wir eine Scheinlösung geboren, wir könnten geradeso gut nichts machen. Es wird effektiv keine positiven Effekte auf dem Markt auslösen.

Damit machen wir aber etwas - und da wende ich mich nun ausdrücklich an die Mitglieder des Rates aus den Randregionen -, was komplett gegen die Randregionen gerichtet ist, weil dann genau dort überhaupt nichts passiert; es wird kein Wettbewerb herrschen, Sie werden die gleich hohen, gegenüber den Preisen für die vergleichbaren ausländischen Lösungen überrissenen Preise bezahlen müssen wie heute. Sie müssen sich fragen, ob Sie das wollen.

Wir haben heute die Möglichkeit, die Gesetzesarbeiten abzuschliessen, aber nur dann, wenn Sie der Minderheit folgen. Es bleibt dann eine kleine Differenz, die - so meine ich - der Ständerat ausräumen könnte. Aber wenn Sie nicht der Minderheit folgen, dann wird es mit diesem Gesetz sicher noch eine längere Reise geben. Wir müssen uns also bewegen. Bei der Lösung des Ständerates, also bei der Lösung der Kommissionsminderheit, ist der Bitstromzugang auf die Zeit der Marktbeherrschung beschränkt. Für Trittbrettfahrer kann der Bundesrat Auflagen machen. Nach zwei Jahren kann er beurteilen, wie es sich entwickelt hat.

Die Bedenken gegen diesen Artikel, die bezüglich Rechtsunsicherheit geäussert werden, teile ich in keiner Art und Weise. Es ist völlig klar: Wenn da jemand investiert, dann hat er Zugang, dann hat er Rechtssicherheit; und wenn er nicht investiert, dann hat er selbstverständlich auch Rechtssicherheit, aber er hat halt keinen Zugang mehr. Das wollen wir auch. Wir wollen keine Trittbrettfahrer in diesem Bereich; wir wollen nur jenen den Zugang gewähren, die effektiv auch gewillt sind, in diesem Bereich langfristig zu investieren.

Ich bitte Sie, dem Ständerat entgegenzukommen. Wir müssen zu Lösungen kommen, und wir sollten uns in diesem Rat bemühen, Gesetze zeitgerecht zu verabschieden.

Ich möchte Sie bitten, der Minderheit und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.