Lexipedia

Studer Heiner · Nationalrat · 2005-12-08

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2005-12-08

Wortprotokoll

Sie haben heute zu entscheiden, ob Sie anstelle des Prüfungsverfahrens, das bisher für die Zulassung zum Zivildienst bestanden hat, im Grundsatz den sogenannten Tatbeweis unterstützen wollen. Was heisst das? Als der Verfassungsartikel, der dieser Regelung zugrunde liegt, formuliert wurde, hat man das, was nicht auf [PAGE 1794] Verfassungsstufe geregelt werden muss - das heisst die Form der Anerkennungsmöglichkeiten -, ausdrücklich in die Ausführungsbestimmungen aufnehmen wollen. Als die Verfassung geändert und im Gesetz ein ziviler Ersatzdienst eingeführt wurde, wählte man aus verschiedenen Sorgen heraus ein Verfahren, bei dem der Entscheid nicht einfach nur beim Einzelnen lag. Das ist verständlich - auch aus der Sicht eines Politikers, der sich seit über 20 Jahren für die Einführung des Tatbeweises engagiert.

Nun ist es so: Wir haben die Berichterstattung der Zulassungskommission, die aufgrund dieses Gesetzes eingeführt wurde. Diese sagt - und da erwähne ich eine Aussage von Anton Keller, der jahrelang Vorsitzender dieser Kommission war -: Es hat sich gezeigt, dass es dieses Verfahren nicht mehr braucht. Es ist überflüssig geworden, weil es sich gezeigt hat, dass nur sehr wenige nicht aufgenommen werden. Es hat sich auch gezeigt, dass das Problem eigentlich gar nicht bei der Frage liegt, wer in den Zivildienst kann, sondern bei der Frage, wer auf dem "blauen Weg" wegkommt. Weiter hat der Oberfeldarzt im Rahmen einer Diskussion der SiK gesagt - da plaudere ich also kein Geheimnis aus -, dass er die Zivildienstleistenden als hochmotiviert erlebt hat.

Nun geht es einfach um die Chance, zwei Dinge miteinander zu verbinden: Sie können ein Verfahren, das sich überholt hat, aufheben und gleichzeitig einige Millionen Franken sparen. Beides zusammen ist doch Grund genug, diese Motion anzunehmen. Das Verfahren können Sie aufheben, weil es - auch wenn es damals aus dem gesetzgeberischen Verständnis heraus nicht falsch war - durch die Fakten überholt ist. Der Tatbeweis ist ja eigentlich etwas Urschweizerisches und das Logischste, was wir uns vorstellen können. Man sagt doch, wenn jemand beweisen soll, dass er es ernst meint: Erbring eine besondere Leistung; wenn du sie erbringst, hast du die Ernsthaftigkeit deines Tuns bewiesen.

Ich bringe Ihnen keine Zahlen ausser der folgenden: Durchschnittlich gibt es für einen jungen Mann, der Militärdienst leistet, ohne dass er im Militär weitermacht, ungefähr 260 Diensttage. Im Zivildienst sind es 50 Prozent mehr, weil der Faktor ja bleibt, also ungefähr 390 Tage. Weil eingewendet wird, viele würden mehr Diensttage leisten, haben wir die entsprechenden Zahlen bekommen. Sie zeigen, dass es bei denjenigen, die Militärdienst leisten, im Durchschnitt etwa 310 Tage sind. Es gibt beim Durchschnitt also immer noch einen Unterschied von 80 Tagen. Auch wenn man das Zulassungsverfahren aufhebt, ist der grosse Schritt, den man tun muss, um Zivildienst leisten zu können - so viele Tage mehr -, immer noch markant.

Von daher bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen. Wenn beide Räte sie annehmen, was ich hoffe, gibt das dem Bundesrat die Möglichkeit, uns ein im Sinne des Ablaufes neues Verfahren zu unterbreiten, das aufgrund der Entwicklung sinnvoll ist.