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Widmer Hans · Nationalrat · 2005-12-08

Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-08

Wortprotokoll

Wir unterstützen vollumfänglich das Anliegen von Herrn Studer. Es gibt kaum einen praxisrelevanten Begriff, der so vielschichtig gedeutet wird wie der Begriff des Gewissens. Denken wir nur an all die philosophischen, theologisch-religiösen, psychologisch-pädagogischen und auch soziologischen Deutungsmuster, die sich mehr oder weniger kontrovers an die Gewissensthematik heranmachen. Da der Gewissensbegriff sozusagen einen Scharnierbereich zwischen Theorie und Praxis abzudecken versucht, werden seine verschiedenen Deutungen immer auch bedeutsam für die Praxis. Wer aber die Praxis deutet, nimmt immer auch eine Manipulation eben dieser Praxis vor, und in der Tat wird mit den verschiedenen Deutungen von Gewissen immer wieder tüchtig manipuliert. Wer jeweils über die Definitionsmacht verfügt, kann nicht nur für sich, sondern auch für andere Menschen in seinem Einflussbereich vorgeben, was ein gutes, ein schlechtes oder gar ein irriges Gewissen ist.

Die wechselvolle Geschichte des Umgangs von Institutionen mit dem, was das gute bzw. das schlechte Gewissen ihrer Untergebenen anbelangt, spricht für sich. Dabei ist nicht nur an Kirchen, sondern auch an staatliche Systeme zu denken. Ein Ausweg aus dieser menschenrechtlich gesehen problematischen Situation ist der Tatbeweis, nach dem alten Prinzip: An den Früchten werden Sie die tiefsten Intentionen der Menschen erkennen - an den Früchten. Der Beweis durch die Tat ist viel unverfänglicher als der Beweis durch mehr oder weniger wortreiche Bekenntnisse. Beim Tatbeweis sind alle gleich, und es haben nicht jene einen Vorteil, welche speziell gut argumentieren und reden können. Beim Tatbeweis werden auch jene nicht benachteiligt, welche sich in Quasi-Examenssituationen leicht einschüchtern lassen. Unserer pragmatischen schweizerischen Mentalität steht das Instrument des Tatbeweises zudem ausserordentlich gut an: Es ist objektiv überprüfbar, es ist gerecht, und dadurch, dass wir diese heutigen Prozeduren dann auslassen können, wird es erst noch billiger.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion Studer Heiner anzunehmen.