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Binder Max · Nationalrat · 2005-12-13

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-13

Wortprotokoll

Das Kerngeschäft der Europäischen Agentur für Flugsicherheit ist die Gewährleistung möglichst hoher Sicherheit in der Luftfahrt. Ein wesentliches Element ist dabei das Meldesystem. Die Flugsicherheit lässt sich nur dann effizient und vorausschauend gewährleisten, wenn die Aufsichtsbehörde über alle Zwischenfälle und Ereignisse informiert ist. Bei einer möglichst weitreichenden Erfassung lassen sich aus den daraus resultierenden Erkenntnissen rechtzeitig Konsequenzen ziehen, mit denen ein Unfall allenfalls verhindert werden kann.

Eine solche Unfallprävention, wenn man so sagen will, bedingt allerdings eine umfassende Meldebereitschaft. Um die Meldebereitschaft zu fördern, wurde auf europäischer Ebene ein System eingeführt, das Meldungen über Zwischenfälle und Vorkommnisse anonymisiert und erfasst, ohne dass die Meldung an sich bereits zur Eröffnung eines Strafverfahrens führt. Damit wird ein Anreiz zur Selbstbezichtigung geschaffen, insbesondere auch dann, wenn ein Fehler unter anderen Umständen nicht bekannt geworden wäre. Allerdings - und das ist wichtig - kann auch nach erfolgter Meldung ein Strafverfahren eröffnet werden, sofern die Aufsichtsbehörde auf andere Weise Kenntnis von einem Fehler erhält.

Da die Schweiz die diesbezügliche Richtlinie der EU übernehmen will, ist eine entsprechende Regelung im Luftfahrtgesetz notwendig. Diese erfolgt mit Artikel 20, der das Meldesystem für besondere Vorkommnisse regelt. Aufgrund meines Antrages zu Artikel 20 Absatz 3 kam es in der Kommission zu einer grundsätzlichen Diskussion. Immerhin - das sei hier auch festgehalten - betreten wir mit dieser Regelung für ein straffreies Meldeverfahren in der schweizerischen Rechtsetzung Neuland. Ich bin mir durchaus bewusst, dass wir hier ein heikles und sensibles Thema ansprechen. Dennoch beantragt Ihnen die Minderheit bei Absatz 3, den möglichen Verzicht auf ein Strafverfahren im Sinne einer noch höheren Sicherheit nicht auf die Urheber der Meldung zu beschränken.

Mein Ziel ist es keineswegs, das System zu torpedieren, im Gegenteil: Ich möchte möglichst viele Fälle an den Tag bringen, damit die Lehren daraus gezogen werden können, was wiederum zu einer erhöhten Sicherheit führen wird. Auch in der Mitteilung des Bundesamtes für Justiz vom 19. September an das Bazl heisst es unter anderem, mit Blick auf den Entwurf für eine vereinheitlichte Strafprozessordnung sei es unerlässlich, dass die Möglichkeit eines Verzichts auf eine Strafuntersuchung formellgesetzlich vorzusehen sei. Auch diesem Anliegen entspreche ich mit meinem Antrag: Er verzichtet lediglich auf eine Einschränkung, wie übrigens auch in Artikel 8 der Richtlinie der Europäischen Union keine Einschränkung auf den Urheber vorgenommen wird. Die Frage wird vielmehr offen gelassen.

Wenn sich also die Meldung eines Vorfalles explizit auf den Urheber oder Verfasser bezieht, der nicht zwangsläufig auch der Vorfallverursachende sein muss, schliessen wir mit der vorgeschlagenen Formulierung all jene Meldepersonen aus, die über einen Vorfall eines ganzen Teams oder eines Kollegen berichten wollen. Denn diese werden dann den Vorfall allenfalls nicht melden, wenn sie befürchten müssen, dass sie als Denunzianten hingestellt werden und allenfalls mit Sanktionen zu rechnen haben. Wenn wir dies nicht verhindern, würden wir auch mit Blick auf die Verbesserung der Luftsicherheit heute eine Chance verpassen.

Mir geht es auch nicht darum, abschliessend zu definieren, welches die Fälle sein sollen; dies muss in der Verordnung geregelt werden. Wir verfolgen hier ja das Ziel - da sind wir uns alle einig -, die Richtlinie zu übernehmen, weshalb es keinen Sinn macht, auch hier davon abzuweichen. Meine Formulierung erweitert lediglich den Kreis in Bezug auf den Verzicht der Einleitung eines Strafverfahrens. Die Qualität der Meldungen nimmt deswegen aber nicht ab - im Gegenteil: Es wird wahrscheinlich mehr Meldungen geben, als wir mit einer Ausgrenzung gewisser Kreise hätten, die allenfalls auf eine Meldung verzichten, weil sie Repressionen befürchten müssen. Bedenken Sie: Luftfahrt ist keine Sache von Einzelpersonen, sondern es sind immer Gruppen, Teams und Institutionen an der Arbeit. Deshalb meine ich, dass wir hier etwas allgemein formulieren sollten. Selbstverständlich öffnet dies nicht Tür und Tor zu straffreien Handlungen oder Immunitätsschlupflöchern. Jede Meldung wird sofort daraufhin untersucht, ob eine vorsätzlich oder grobfahrlässig begangene Straftat vorliegt.

Im Sinne von noch höherer Rechtssicherheit, aber im vollen Bewusstsein, dass wir hier auch Neuland betreten, bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.