Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2005-12-13
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-13
Wortprotokoll
Es geht um eine Differenz bei der Dauer des Mandates, es geht um fünf oder sieben Jahre. Es hat mich einer gefragt, wo der Unterschied sei, was den Unterschied ausmache. Es sind zwei Jahre.
Wir stehen unter dem Druck ausländischer Vorschriften. In der Schweiz gibt es auf der einen Seite zahlreiche Gesellschaften, die sich nach amerikanischen Vorschriften ausrichten müssen. Auf der anderen Seite haben wir eine Vorschrift gemäss EU-Recht für die Rotation des leitenden Prüfers nach fünf Jahren. Wenn wir die Frist auf sieben Jahre ansetzen, haben wir die Möglichkeit, dort, wo es für die Gesellschaften tunlich ist, dort, wo sie vor den amerikanischen Gesetzen, dem Sarbanes-Oxley-Act, standhalten müssen, individuell die fünfjährige Frist einzuführen. Man muss es in die Statuten aufnehmen, damit man nachweisen kann, dass man es nicht einfach freiwillig macht, sondern dass es eben eine zwingende Pflicht ist.
Wir sind in der dritten Runde der Differenzbereinigung zwischen Ständerat und Nationalrat. Es geht darum, die Restdifferenzen auszuräumen. Nachdem die Differenzen ja wirklich nur noch gering sind und in der Praxis überwunden werden können, empfehle ich Ihnen - in dem Sinne, dass es dann möglich sein wird, diese Vorlage noch in dieser Session zu Ende zu bringen und nicht noch in die Einigungskonferenz gehen zu müssen -, dem Ständerat zuzustimmen und diese Differenz aus der Welt zu schaffen. Dies empfiehlt Ihnen auch die SVP-Fraktion.