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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2000-09-19

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-19

Wortprotokoll

Wir sind wieder einmal bei der LSVA gelandet. Die Vorbereitungsarbeiten sind ja im Gang. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2001 vorgesehen. Damit ist die Verordnung heute noch nicht in Kraft und nicht "kalter Kaffee", wie Herr Hämmerle gesagt hat.

Ich möchte auf die Ziffer 4 der Stellungnahme des Bundesrates eingehen: Sonderregelungen haben natürlich immer problematische Schnittstellen. Ein Beispiel ist die vom Bundesrat gewählte Sonderregelung für Transporte von Rohholz, Milch und Vieh, die zur Folge hat, dass bei Schlachtviehtransporten eine LSVA-Sonderregelung besteht. Das heisst, dass diese subventioniert werden, während Transporte regional geschlachteter Tiere durch die volle LSVA zusätzlich verteuert werden; dort erfolgt keine Reduktion. In diesem Sinne ist die Verordnung geradezu ein Anreiz für Viehtransporte gegenüber den Fleischtransporten.

Nun einfach generell: Die LSVA im Bereich des Transportes verderblicher Lebensmittel hat keinen Lenkungszweck, sondern ist rein fiskalischer Natur. Aus lebensmittelrechtlichen Gründen können hier Fahrzeuge nicht für den Transport anderer Güter verwendet werden, weshalb Leerfahrten unausweichlich sind. Bahntransporte können Sie vergessen, weil die Verkaufsfristen knapp sind und die Detailverkaufspunkte "just in time" beliefert werden müssen.

Ich halte deshalb am Postulat fest und bitte um Überweisung.