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Leuthard Doris · Nationalrat · 2005-12-14

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-14

Wortprotokoll

Ich will mich zur völlig verunglückten Kommunikation in dieser Sache nicht äussern und auch nicht zur Frage des Vorgehens. Die Äusserung der renommierten "Financial Times", unsere Regierung sei "gratuitously incompetent", sagt alles. Das ganze Theater hat unserem Land und dem Unternehmen massiv geschadet.

Am Anfang stand der Entscheid, die Voraussetzungen für die Aufgabe der Mehrheitsbeteiligung zu schaffen, eine Diskussion, die schon 2001 geführt wurde. Die generelle Haltung, dass der Staat die vormaligen Monopolbetriebe - Post, SBB - dem Wettbewerb aussetzt, ist richtig. So haben wir in diesem Bereich auch bei der Telekommunikation seit Jahren eine Ausrichtung auf mehr unternehmerische, wettbewerbliche Strukturen. Deshalb ist die CVP-Fraktion für die Öffnung der letzten Meile eingestanden.

Gerade weil die Swisscom als börsenkotiertes Unternehmen voll dem Markt ausgesetzt ist, sind die bisherigen Entscheide des Bundesrates verheerend. Mit der Beschränkung betreffend Auslandaktivitäten und der sofortigen Ausschüttung aller freien Reserven wird der unternehmerische Spielraum völlig eingeschränkt. Es wird Swisscom bis zur [PAGE 1871] Klärung der Privatisierungsfrage fast nicht mehr möglich sein, zu wachsen und Akquisitionen zu tätigen, und dies notabene in einem internationalen, völlig kompetitiven Umfeld. Das gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit, und das kann nicht unser Interesse sein. Es braucht daher schnelle Klärungen betreffend Strategie und Fahrplan.

Eine ganz andere Frage ist die nach dem Rückzug des Bundes als Aktionär. Wenn der Bundesrat lediglich den Punkt der Eignerschaft in seine Überlegungen mit einbezogen hat, hat er seine Verantwortung nicht wahrgenommen. Würde sich der Bundesrat konsequent als Eigner zurückziehen, um des Prinzips willen, so müsste er auch seine Mehrheit an der Ruag und an Skyguide abgeben, und die Kantone müssten ihre Kantonalbanken und die kantonalen Elektrizitätswerke privatisieren. Es würde sich auch die Frage stellen, wieso der Staat Spitäler betreibt; auch das kann man privat erledigen. Wo also hört die Privatisierung auf?

Entscheidend ist doch, dass wir ehemalige Staatsbetriebe formell privatisieren, sie etwa als Aktiengesellschaften konzipieren, damit grösseren Handlungsspielraum und die Möglichkeit, schneller zu handeln, schaffen und sie dem Wettbewerb nach betriebswirtschaftlichen Regeln aussetzen. Bevor sich die Frage nach der Eignerschaft stellt, müssten zudem folgende Fragen geklärt werden:

1. Die erste Frage betrifft die Auslegung von Artikel 92 der Bundesverfassung, nämlich: Welchen Service public wollen wir? Was bedeutet er heute im Bereich Telekommunikation überhaupt?

2. Kann man die flächendeckende Versorgung zu gleichen Preisen via Gesetz, via Konzession überhaupt sichern?

Ich erinnere daran, dass bei der Vergabe der UMTS-Konzessionen für das Bündnerland kein Angebot einging, bei der Wireless-LAN-Vergabe hat nicht einmal die Stadt St. Gallen auf dem Markt ein Interesse ausmachen können. Ja, wie wollen wir die Investition in die Zukunft, in die neuen Technologien sichern? Oder spielt dann eben der Markt, d. h., wird dann nur noch da investiert, wo viele Menschen leben und es rentiert?

3. Praktisch alle Experten gehen davon aus, dass bei einem Verkauf des Aktienpaketes ein ausländisches Grossunternehmen zum Handkuss kommen würde. Die Swisscom wäre also ausländisch bestimmt. Will das der Bundesrat, ist ihm das egal?

4. Macht es Sinn, das Fixnetz, den eigentlichen Wert im Bereich des Service public, in schweizerischer Hand zu behalten und allenfalls den Rest der Swisscom zu privatisieren?

Beim Service public geht es um mehr als nur um ökonomische, wettbewerbliche Überlegungen. Die Swisscom steht wie die Post und die SBB als grosser Arbeitgeber in der Verantwortung. Alle Betriebe haben eine grosse Bedeutung im Bereich des Sports und der Kultur. Das schweizerische Management, der schweizerische Verwaltungsrat stehen zu diesem Engagement. Mit einem Verkauf des Aktienpaketes ist daher die grosse Gefahr einer ausländischen Übernahme und einer völlig anderen Interessenlage verbunden.

Die CVP wird einem Verkauf dieses Aktienpaketes nicht zustimmen, wenn der Bundesrat die Aktienmehrheit des Bundes abgeben will. Wir sind überzeugt: Der Service public in diesem Bereich kann nur durch Festhalten an der Aktienmehrheit gesichert werden.