AB 61192
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-15
Wortprotokoll
Die Kommissionsmehrheit ist hier der Ansicht, dass man diese Befristung streichen sollte. Wir sind der Meinung - wir haben es heute Morgen gesagt, Herr Bundesrat Blocher -, dass das Gesetz verfassungsmässig ist; ich habe heute Morgen mehrmals darauf hingewiesen. Wenn es nämlich nicht verfassungsmässig wäre, hätten wir auch einiges bisher Beschlossenes vielleicht nicht so beschliessen können. Es ist also entweder verfassungswidrig, und dann dürfen Sie gar nichts beschliessen, oder es ist verfassungsmässig, und dann sehe ich nicht ein, wieso man jetzt diese Befristung haben will. Es kann nicht halb verfassungsmässig und halb verfassungswidrig sein, man kann ja auch nicht halb schwanger und halb nicht schwanger sein. Zudem: Die Gewalttätigkeiten im Umfeld von Fussball- und Eishockeyspielen hören auch nach der Euro 2008 nicht auf, das Problem besteht weiterhin. Ich erinnere daran, dass es in der Schweiz etwa 1000 gewaltbereite Fussballzuschauer gibt, und ich erinnere daran, dass die Grossclubs mehrere Hunderttausend Franken Schaden pro Jahr zu beklagen haben. Das kann man nicht einfach verneinen.
Wer verhindern will, dass ab Januar 2009 die heute leider immer öfter bestehenden Zustände wieder auftauchen, muss dafür sorgen, dass das Gesetz weitergeführt wird. Ansonsten werden auch die Sportverbände, die Polizei, die Kantone usw. nach 2008 im Stich gelassen. Für die gewalttätigen Randalierer ist es das Signal: Jetzt könnt ihr wieder draufhauen. Genau dieses Signal wollen wir nicht geben.
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