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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-09-19

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-09-19

Wortprotokoll

Alkohol ist in 20 bis 30 Prozent der tödlichen Verkehrsunfälle die wahrscheinliche Ursache. Deswegen hat Ihnen der Bundesrat eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes vorgeschlagen, wobei u. a. dem Bundesrat die Kompetenz gegeben werden soll, die Limite von 0,8 auf 0,5 Promille zu senken. Leider ist diese Vorlage in Ihrer Kommission ins Stocken geraten; sie hat noch Experten beigezogen. Ich hätte es lieber gehabt, wir hätten das in dieser Situation miteinander diskutieren können.

Grundsätzlich begrüssen wir die Stärkung der Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmenden. Aber wir haben in der schriftlichen Stellungnahme einen Bundesgerichtsentscheid zitiert, wo es um folgenden Fall ging: Jemand hat sich mit einem solchen Gerät selbst getestet, ist auf 0,5 Promille gekommen und in der Folge selber gefahren. In Tat und Wahrheit hatte er 1 Promille und wurde vom Bundesgericht trotz der Selbstkontrolle bestraft, obwohl er diese Vorsichtsmassnahme vorher gutgläubig getroffen hatte. Das bedeutet, dass diese Geräte heute eben doch noch zu unsicher sind, als dass wir ihren Gebrauch gar noch fördern und die Leute in einer falschen Sicherheit wiegen möchten.

Es gibt auch andere Möglichkeiten der Selbstkontrolle, z. B. die Ein-Glas-Regel: Wenn Sie ein Glas Bier mit 3 Deziliter Inhalt oder ein Glas Wein mit einem Deziliter Inhalt trinken, dann haben Sie sicher nicht mehr als 0,5 Promille. Das ist viel einfacher; der Bundesrat ist bereit, diese Ein-Glas-Regel zu fördern, indem er Sie Ihnen hier wieder einmal in Erinnerung ruft.