Fluri Kurt · Nationalrat · 2005-12-15
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-15
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion bittet Sie, den Antrag der Minderheit aufgrund folgender Überlegung abzulehnen:
Es handelt sich hier um eine Güterabwägung: Datenschutz kontra Personensicherheit, Datenschutz kontra Sicherheit von Sportveranstaltungen. Die Literae a und b von Absatz 2 genügen unseres Erachtens nicht, da es sich um eine nachträgliche Betrachtungsweise handelt. Es braucht aber auch eine präventive Betrachtung. Deshalb ist Litera c unseres Erachtens notwendig.
Entgegen den Ausführungen der Minderheit handelt es sich hier natürlich nicht um eine Bestimmung, welche der Willkür Tür und Tor öffnet. Ermessensspielraum heisst, dass das Ermessen pflichtgemäss angewendet werden muss. Willkür würde erst dann vorliegen, wenn das Ermessen falsch und ohne Kriterien angewendet würde. Es geht darum, eine Gefahr glaubhaft zu machen. Diese Pflicht, die "Beweislast", etwas glaubhaft zu machen, obliegt hier den Behörden. Es geht hier also um die konkrete Lastenverteilung. "Glaubhaft machen" ist eine Formulierung aus dem Prozessrecht. Es geht darum, dass aufgrund des früheren Verhaltens die Wahrscheinlichkeit indiziert werden muss, dass eben von einer bestimmten Person wieder eine Sicherheitsgefährdung ausgeht. Es geht darum, eine Plausibilitätsbrücke zu entwickeln.
Selbstverständlich kann es sein, dass eine solche Aufnahme in eine Datenbank ungerechtfertigt erfolgt. Das ist aber bei Präventivmassnahmen immer so. Bei der Güterabwägung Datenschutz kontra öffentliche Sicherheit rechtfertigt sich aber diese Bestimmung.
Es handelt sich im Übrigen, Herr Vischer, keineswegs um eine Grundrechtsverletzung. Die Aufnahme von Daten verletzt kein Grundrecht. Nach Artikel 13 Absatz 2 der Bundesverfassung wird ein Grundrecht erst verletzt, wenn die persönlichen Daten missbraucht werden. Genau dieser Entscheid über den Missbrauch bzw. den gerechtfertigten Gebrauch unterliegt ja dem pflichtgemässen Ermessen.
Ich bitte Sie also, zusammengefasst, den Antrag der Minderheit abzulehnen.