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Joder Rudolf · Nationalrat · 2005-12-15

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-15

Wortprotokoll

Auch im Namen der SVP-Fraktion möchte ich Sie bitten, den Antrag der Minderheit Vischer abzulehnen.

Wenn wir hier Litera c streichen, dann entziehen wir dem Gesetz einen wichtigen Teil seiner Wirkung. Wir höhlen das Gesetz quasi von innen her aus, insbesondere der Nutzen der Datenbank würde sehr stark abgewertet. Dazu kurz zwei Beispiele: Eine Annahme des Minderheitsantrages hätte zur Folge, dass wir zuerst zuschauen müssten, wie Personen- oder Sachschäden entstehen, wie randaliert wird, dann müsste Strafanzeige eingereicht werden, und erst dann könnten die Personen in der Datenbank registriert werden. Dieser Ablauf kann aber ja wohl nicht Sinn und Zweck dieses Gesetzes sein. Oder ein zweites Beispiel: Eine Annahme dieses Antrages hätte zur Folge, dass wir die betreffenden Personen kriminalisieren würden. Die Betreiber der Sportstadien müssten z. B. gegen alle Personen, die ein [PAGE 1943] Stadionverbot haben, Strafanzeige einreichen, damit die Voraussetzungen geschaffen werden, um sie in der Datenbank erfassen zu können. Auch das kann nicht Sinn und Zweck dieser Vorlage sein. Das Gesetz hat eine klar präventive Zielsetzung, und diese würde bei Annahme des Minderheitsantrages klar abgewertet.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.