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Brunner Toni · Nationalrat · 2000-09-19

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-19

Wortprotokoll

Zu Artikel 4ter, zur Ausgangslage: Viele private Waldbesitzer machten nach dem Entscheid des Ständerates im letzten Frühjahr, auf den Beschluss unseres Rates gar nicht einzutreten, lange Gesichter und fragten sich wohl zu Recht, ob zum materiellen, finanziellen und auch emotionalen Schaden nun auch noch die kalte Schulter des Parlamentes vonnöten sei, um mit dem Sturm Lothar fertig zu werden.

In der Tat war der Nichtentscheid des Parlamentes im Frühjahr brutal, wussten doch viele private Waldbesitzer bis weit in den Sommer hinein nicht, ob sie überhaupt irgendwo Ansprüche geltend machen könnten, um eine wenigstens teilweise Entschädigung für den massiven Wertverlust ihres Waldes zu erlangen.

Zum Glück sprach im Juni der Elementarschädenfonds 30 Millionen Franken für einmalige Flächenabgeltungen im Privatwald. Dies war die erste konkrete Tat, von der sich die privaten Waldbesitzer auch tatsächlich Hilfe erhoffen [PAGE 894] konnten. Was das Parlament nicht bewerkstelligen konnte, leitete somit der Elementarschädenfonds ein.

Innerhalb eines Monates hat sich der Schweizerische Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden, wie der Elementarschädenfonds mit vollem Namen heisst, administrativ und informatikmässig aufgerüstet, um die immense Arbeit innert nützlicher Frist bewältigen zu können. Das Meldesystem für die Geschädigten ist bestechend einfach und vom Ablauf her logisch. Der Geschädigte meldet via ein Formular, das er bei der Gemeinde beziehen kann, in Form einer Selbstdeklaration den Schaden, und zwar der Gemeinde. Diese reicht die Formulare an den Fonds weiter, der die Formulare nach einer Vorprüfung zur definitiven Prüfung an den Forstdienst weiterleitet oder aber das Gesuch in ablehnendem Sinne behandelt. Positiv geprüfte Formulare haben eine Auszahlung und Überweisung der Beträge via Gemeinde zur Folge.

Der ehrgeizige Zeitplan des Elementarschädenfonds sieht erste Auszahlungen noch in diesem Jahr vor. In den Genuss von Flächenabgeltungen sollen in Härtefällen Private oder auch Körperschaften wie Alpkorporationen, Weg- und Flurgenossenschaften kommen, sofern deren Mitglieder natürliche Personen sind. Auch privaten Organisationen gemeinnütziger Art kann geholfen werden, sofern keine sonstige staatliche Unterstützung im Spiel ist. Es gibt Einkommens- und Vermögenslimiten; entschädigt werden also nur Personen, die eben auch auf eine Entschädigung für die entstandenen Schäden angewiesen sind. Und es werden für alle Schadflächen Entschädigungen ausbezahlt, seien es nun Fichten-, Laub- oder Mischwälder, die am Boden liegen; jedoch dürfen sie nicht im Besitz von Gemeinden, Vereinen oder Verbänden sein, und es muss sich eben um Härtefälle handeln.

Wie wir alle gestern in den Medien lesen konnten, sind beim Elementarschädenfonds von knapp 15 000 geschädigten Besitzern von Privatwald etwa 15 000 Hektaren Schadenfläche gemeldet worden. Dies liegt also in etwa in dem Rahmen, von dem man auch ausgegangen ist. Wir können es drehen und wenden, wie wir wollen: Selbst wenn noch viele Besitzer oder Flächen der genaueren Prüfung nicht standhalten würden, so genügen die gesprochenen 30 Millionen Franken des Elementarschädenfonds doch nicht. Die Aufstockung um weitere höchstens 30 Millionen Franken, damit man wenigstens in die Nähe der - vernünftigen - geforderten 5000 Franken pro Hektare gelangt, scheint geradezu ein Gebot der Vernunft. Der Schweizerische Elementarschädenfonds wäre bereit und in der Lage, die Zuteilung des Geldes unbürokratisch, mit vernünftigen Mitteln und der bereits bestehenden Infrastruktur vorzunehmen. Die vordergründige Aufstockung gegenüber dem Ständerat ist nur eine kleine, können doch in den Artikeln 1 und 2 des Finanzierungsbeschlusses gegenüber der ständerätlichen Fassung, die im Juni verabschiedet wurde, 12,8 Millionen Franken eingespart werden.

Wir sprechen also zusätzlich nur 17,2 Millionen Franken und nicht 30 Millionen. Es geht auch nicht mehr um eine Aufstockung von 120 Millionen Franken, wie wir dies in diesem Rat noch im Frühjahr beschlossen haben. Dies hier ist also eine wesentlich abgespeckte, sehr sinnvolle Lösung. Um für die betroffenen Waldbesitzer ein echtes Zeichen zu setzen und dem Elementarschädenfonds gerecht zu werden - dieser spricht nämlich 30 Millionen Franken und keinen Rappen mehr -, müssen wir diesem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen.

Bitte beachten Sie, dass Artikel 4ter in redaktioneller Hinsicht Auswirkungen auch auf die Artikel 8 und 9 und selbstverständlich auf Artikel 1 des Finanzierungsbeschlusses hat.

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