Altherr Hans · Ständerat · 2005-11-29
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-11-29
Wortprotokoll
Es ist eigentlich erstaunlich, dass der Kontenplan der Eidgenossenschaft uns zwingt, uns zuerst mit uns selbst zu befassen, indem er unter dem Kapitel "Behörden und Gerichte" mit den eidgenössischen Räten beginnt. Aber vielleicht ist das ja auch gut so. Er erlaubt, bei uns selbst die Latte zu justieren.
Das gesamte Kapitel "Behörden und Gerichte" schliesst bei Ausgaben von 230,8 Millionen Franken und Einnahmen von 13 Millionen um 12,4 Millionen Franken schlechter ab als der Voranschlag 2005. Das Ausgabenwachstum beträgt 5,6 Prozent, die Einnahmen sind auf Vorjahreshöhe budgetiert worden. Der Mehraufwand ist praktisch ausschliesslich auf folgende Umstände zurückzuführen: bei den eidgenössischen Räten auf die Session in Flims, die mit 1,7 Millionen Franken zu Buche schlägt; bei der Bundeskanzlei auf die Informatik mit 3,67 Millionen - ich komme darauf zurück -; und bei den Gerichten auf das Bundesverwaltungsgericht, das sich bekanntlich im Aufbau befindet, mit 9,57 Millionen. Die Zahlen sind dem Voranschlag des Bundesrates entnommen.
Zu Position 101, Eidgenössische Räte - wir budgetieren wie gesagt auf Vorjahresniveau zuzüglich der Kosten für die Session in Flims -: Wir haben uns in der Finanzkommission davon überzeugt, dass diese Session seriös budgetiert worden ist, und zwar zu Vollkosten. Eine Feinplanung hat es nun aber ermöglicht, einzelne Positionen dieses Budgets, also des Budgets der Räte, leicht zu reduzieren; die Details können Sie der Fahne entnehmen. Insgesamt beträgt die Reduktion 500 000 Franken. Dabei handelt es sich nicht um Einsparungen im engeren Sinne, sondern - wie auch in vielen anderen Positionen, die Sie noch behandeln werden - um eine zeitnähere Budgetierung einerseits und um einen Abbau von Sicherheitspolstern andererseits. Eine zeitnähere Budgetierung ist naturgemäss genauer; am genauesten wäre, die einzelnen Ausgaben erst dann zu beschliessen, wenn sie anfallen. Vielleicht ist das ja das Ziel jener in der Grossen Kammer, die heute mit der Ablehnung der ganzen Vorlage drohen.
Mit einem Abbau von Sicherheitspolstern ist auch noch nicht gespart, es engt aber den Handlungsspielraum etwas ein und zwingt im Notfall zu einem Nachtragskredit. Namens der Finanzkommission ersuche ich Sie um Zustimmung.
Damit komme ich zu Position 103, Bundesrat: Das Budget liegt punktgenau auf Vorjahresniveau, die Besoldungen sind die Hauptposition. Nachdem in diesem Spezialfall Mutationsgewinne nicht möglich sind, ist es richtig, sie auf der Vorjahreshöhe zu belassen. Weitere Bemerkungen habe ich nicht anzubringen und beantrage Zustimmung.
Zu Position 104, Bundeskanzlei: Die Ausgaben steigen um 1,6 Millionen auf 45,9 Millionen Franken. Einem Mehraufwand in der Position Informatik von 3,67 Millionen Franken stehen diverse Minderaufwände gegenüber, von denen namentlich die Einsparung im Personalbereich in der Höhe von beinahe 1,5 Millionen Franken auffällt. In der Position Informatik finden sich die Kosten für das neue Corporate Design des Bundes bzw. findet sich der Teil der Kosten, der auf das Budgetjahr entfällt. Der Finanzkommission erscheint dieses Projekt sehr wichtig. Es kann und wird zu einem einheitlicheren Auftritt gegenüber den Kunden beitragen, es kann und wird auch das Zusammengehörigkeitsgefühl im Innern stärken und festigen. Die Finanzkommission beantragt Zustimmung.
Ich komme zu den Positionen 105 bis 108, Bundesgericht, und begrüsse dazu auch den Präsidenten des Bundesgerichtes, der in der Zwischenzeit eingetroffen ist. Im Hinblick auf die neue Gerichtsorganisation ab 2007 nahm der Präsident des Bundesgerichtes erstmals an den Beratungen über das Budget der Gerichte teil. Ich behandle deshalb die verschiedenen Geschäfte auch zusammen. Die drei etablierten Gerichte, das Bundesgericht in Lausanne, das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern und das Bundesstrafgericht in Bellinzona, budgetieren im Rahmen des Voranschlages 2006 wie folgt - auf das Bundesverwaltungsgericht werde ich separat eingehen -: Das Bundesgericht in Lausanne hat im Mai 2005 zwei Stellenbegehren angemeldet, die aus ungeklärten Gründen nicht ins Budget eingeflossen sind. Es handelt sich um einen Medienbeauftragten, der seine Arbeit Ende 2006 aufnehmen soll, und um einen Informatiker.
Im Einvernehmen mit dem Gerichtspräsidenten und dem Generalsekretär schlägt Ihnen die Finanzkommission vor, den Informatiker zu bewilligen und ins Budget aufzunehmen - Details siehe Fahne. Die Stelle ist damit begründet, dass die Informatik der Gerichte weitgehend zusammengelegt wird, was in Lausanne zu einem Mehraufwand führt. Hingegen soll der Medienbeauftragte zurückgestellt werden. Diese Stelle kann möglicherweise aus Synergiegewinnen bei der genannten Zusammenlegung finanziert werden. Bei zwei Positionen kann etwas Luftablassen verantwortet werden; ich verweise auch dazu auf die Fahne.
Das Versicherungsgericht gibt - im Rahmen des Budgets - zu keinen Bemerkungen Anlass. (Heiterkeit)
Beim Bundesstrafgericht, Kontengruppe 107, ist ein weiterer Anstieg der Ausgaben zu verzeichnen, nämlich ein Anstieg um 418 000 Franken bzw. 2,5 Prozent. Einer Stellenreduktion beim Gericht selbst stehen höhere Personalbezüge beim Untersuchungsrichteramt gegenüber; diese sind durch zunehmende Fallzahlen bedingt. Diese zunehmenden Fallzahlen lassen auch eine Zunahme der Fälle mit unentgeltlicher Rechtspflege erwarten. Diese Position ist allerdings schwer bezifferbar. Das Bundesstrafgericht beantragt via Nachtrag II 350 000 Franken, weil mehr Hafttage als budgetiert zu bezahlen sind. Der Mehraufwand ist ausgewiesen, er wird über eine andere Position kompensiert.
Das Bundesverwaltungsgericht legt uns den ersten Voranschlag vor. Bei der Erstellung des Budgets waren die Richter und Richterinnen noch nicht gewählt, die Besoldungen noch nicht bekannt. Budgetiert sind gewisse Löhne, die bereits 2006 anfallen, obwohl das Gericht seine Arbeit bekanntlich erst 2007 aufnimmt. Den grössten Posten machen die Informatikkosten aus. Bei den bisherigen Rekurskommissionen ist seit Jahren wenig investiert worden, weshalb die Hardware neu angeschafft werden muss. Die Software wird ebenfalls neu eingekauft. Das Gericht wird dieselben Systeme verwenden wie das Bundesgericht in Lausanne.
Eine Überarbeitung des Budgets ermöglicht unter dem Stichwort "zeitnäheres Budgetieren" Reduktionen von 1,6 Millionen Franken. Ich verweise auch hierzu auf die Fahne. Dazu kommt, dass die 600 000 Franken für Richterbesoldungen, die so im Voranschlag eingestellt sind, anderenorts entfallen werden. Alle Mitglieder der provisorischen Gerichtsleitung sind nämlich bereits heute bei der Bundesverwaltung angestellt, sodass die Positionen bei den bisherigen [PAGE 905] arbeitgebenden Ämtern um insgesamt 600 000 Franken tiefer ausfallen werden. Weitere Kürzungen drängen sich aber nicht auf.
Namens der Finanzkommission beantrage ich Zustimmung zu den Voranschlägen der verschiedenen Gerichte.