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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2005-11-30

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-11-30

Wortprotokoll

Die Behandlung dieses Geschäftes wurde bekanntlich anlässlich der Herbstsession verschoben. Vielleicht war dies gar nicht so schlecht, denn bei solchen Ereignissen besteht im unmittelbaren Nachgang ja immer ein wenig die Gefahr, in Aktivismus zu verfallen. Das schliesst aber auf der anderen Seite nicht aus, dass sich auch das Parlament - und vor allem der Ständerat - dieses Themas annimmt, und zwar vor allem aus zwei Gründen: Zum einen geht es aus der Sicht des Bundes darum, sich zu vergewissern, wie es denn nun um den Schutz vor Naturgefahren und insbesondere um den Hochwasserschutz unter den verschiedenen Aspekten steht. Zum anderen geht es aus der Sicht der Kantone darum, die spezifische Betroffenheit aufzuzeigen und die generellen und speziellen Wünsche - hierbei natürlich vor allem betreffend die Finanzen - an den Bund zu artikulieren.

Gestatten Sie mir daher zunächst einige Ausführungen aus der Sicht des Bundes. Ich glaube, das Ziel diesbezüglich ist klar. Es geht ganz allgemein um einen möglichst effizienten Hochwasserschutz bzw. um einen Schutz vor Naturgefahren ganz generell. Die Szenarien nach solchen Ereignissen sind eigentlich immer dieselben. Daraus ergeben sich dann auch die erwähnten verschiedenen Aspekte. Es geht zunächst um die Soforthilfe des Bundes, und hierbei natürlich insbesondere, wo erforderlich und sinnvoll, um den Einsatz der Armee. Es geht sodann vor allem auch um die finanzielle Hilfe, insbesondere bei der Behebung der Schäden und bei den Schutzmassnahmen, wobei sich hier neben den materiellen Fragen auch Verfahrensfragen stellen. Es geht im Weitern um eine Ereignisanalyse: Was hat sich zugetragen und weshalb? Stichworte hierbei sind etwa Meteorologie, Hydrologie, Geschiebe, Schwemmholz. Es geht schliesslich um eine Erfolgskontrolle betreffend die Präventivmassnahmen; hier sind die Stichworte etwa Gefahrenkarten, raumplanerische Umsetzung, technische Massnahmen. Und es geht letzten Endes um die Optimierung des Konzeptes und der erforderlichen Massnahmen betreffend den Schutz vor Naturgefahren und insbesondere den Hochwasserschutz. Auf die Sofortmassnahmen des Bundes und auf das Finanzielle werde ich später noch zurückkommen.

Ich möchte im Zusammenhang mit dem Thema der Optimierung des Konzeptes und der entsprechenden Massnahmen vor allem an die Motion Danioth 99.3483 erinnern, welche nach dem Ausscheiden von Kollege Danioth aus dem Ständerat von mir übernommen wurde. Diese Motion verlangte in ihrem Kerngehalt, dass eine integrale Strategie zum Schutz vor Naturgefahren erarbeitet und umgesetzt wird. Der Bundesrat - und ich bin ihm sehr dankbar - hat diese Strategie vor gut einem Jahr abgesegnet. Diese Strategie hat zum [PAGE 953] Inhalt, dass sämtliche Möglichkeiten zur Minderung des Risikos genutzt werden. Die beste Möglichkeit besteht natürlich darin, den Gefahren auszuweichen. Das aber ist nur dann möglich, wenn man über die entsprechenden Gefahrengrundlagen verfügt, wozu insbesondere die Gefahrenkarten gehören. Erst dann sind auch sinnvolle Massnahmen möglich. Allerdings wird es Schutzbauten in unserem insgesamt doch dicht besiedelten Raum immer brauchen. Schliesslich ist in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass Hochwasserschutz immer auch nachhaltig sein muss. Die Aspekte der Sicherheit, der Ökologie und der Finanzen sind in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen, insbesondere darf auch die Ökologie nicht vernachlässigt werden.

Zu einigen Überlegungen aus der Sicht der Kantone: Es geht hier zunächst insbesondere um das Verhalten des Bundes unmittelbar nach der Unwetterkatastrophe. Es geht um das Aufzeigen der spezifischen Betroffenheit, und es geht dann um die generellen Anliegen an den Bund. Hier steht, wie ich bereits erwähnt habe, natürlich insbesondere das Finanzielle im Vordergrund.

Zunächst zum Verhalten des Bundes aus der Sicht der Kantone im Nachgang zu dieser Katastrophe: Hier darf dem Bund ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt werden, insbesondere war der Einsatz der Armee sowohl in zeitlicher, quantitativer und qualitativer Hinsicht vorzüglich. Dafür möchte ich dem Bundesrat, dem Chef VBS, aber auch allen Angehörigen der Armee ganz herzlich danken.

Ein zweites Moment unter dem Stichwort "Verhalten des Bundes aus der Sicht der Kantone" ist die Präsenz der Bundesräte vor Ort. Sie wurde von einigen Medien lächerlich gemacht; andere Medien haben kritisiert, dass sich Bundesräte da und nicht dort aufgehalten haben. Ich würde meinen: Es ist wichtig, und es wird von der Bevölkerung und auch von den verantwortlichen Organen immer geschätzt, wenn sich der Bundesrat zeigt. Auch hier gibt es aus der Sicht der Kantone überhaupt nichts zu tadeln. Ich meine, dass der Bundesrat hier richtig gehandelt hat.

Ich komme zur speziellen Betroffenheit der Kantone. Da möchte ich aus der Sicht meines Kantons darauf hinweisen, dass das Unwetter den Kanton Uri buchstäblich an seinem Lebensnerv getroffen hat, nämlich in seinem Industrie- und Gewerbegebiet im Urner Talboden, wo auch die grössten Industriebetriebe - die Dätwyler AG und die Ruag - angesiedelt sind. Es gibt leider Indizien dafür, wonach nicht auszuschliessen ist, dass nach dem Unwetter bei der Ruag erforderliche Investitionen nicht wieder getätigt werden könnten, was dann mit der Folge verbunden sein könnte, dass der Standort Uri generell infrage gestellt würde. Sie sehen: Das Unwetter hat auch enorme volkswirtschaftliche Schäden verursacht. Ich nehme an, dass sich Kolleginnen und Kollegen von betroffenen Kantonen diesbezüglich sicher auch noch äussern werden.

Schliesslich zum Finanziellen: In der Antwort des Bundesrates vom 30. September 2005 wird von einem Gesamtschaden von 1,85 Milliarden Franken gesprochen. Hier habe ich eine Frage, Herr Bundesrat Leuenberger: Diese Antwort liegt ja auch schon einige Monate zurück; haben sich diese Zahlen erhärtet, oder gibt es da noch Verschiebungen?

In der Antwort des Bundesrates wird auch festgehalten, dass sich die Hilfe des Bundes gegenüber den betroffenen Kantonen im Rahmen - natürlich nicht quantitativ, sondern institutionell - der Jahre 1987, 1993, 1999 und 2000 bewegen werde. Das würde eigentlich bedeuten, dass es eine Sonderhilfe an die Kantone gibt, verbunden mit einer entsprechenden Botschaft.

Einem Artikel aus der "NZZ am Sonntag" vom 13. November entnehme ich, dass dies Ihrer Meinung nach, Herr Bundesrat Leuenberger, so gemacht werden soll, aber dass es offenbar gewisse Probleme im Kollegium gebe; das ist ja nicht neu. Ich muss Ihnen schon sagen - wenn Sie mir diese Bemerkung erlauben -, was in diesen Tagen und Wochen von einzelnen Mitgliedern des Bundesrates unter dem Stichwort "Kollegialprinzip" geboten wird, kann nicht anders denn als Trauerspiel bezeichnet werden.

Ich möchte an den Bundesrat appellieren, und zwar an den Bundesrat als Kollegium. In der Bundesverfassung gibt es ja Artikel 44 Absatz 2, der besagt: Bund und Kantone "schulden einander Rücksicht und Beistand". Die betroffenen Kantone sind nun wirklich nicht in der Lage, die ihnen verbleibenden Kosten zu begleichen. Ich appelliere an den Bundesrat, dass man eben mit dieser Sonderbotschaft, mit dieser Sonderhilfe, jetzt vorwärts macht. Herr Bundesrat Leuenberger, ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dann auch hierzu Stellung nehmen.